Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert das Ergebnis der heutigen Volksabstimmung und die damit einhergehende Verschlechterung des Arbeitsgesetzes. Das Ergebnis zeigt aber ebenfalls deutliche Vorbehalte des Stimmvolkes gegenüber der Liberalisierung von Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten. Das Gesetz ist mit grosser Zurückhaltung umzusetzen und die bereits aufgegleisten nächsten Schritte zur weiteren Aushöhlung der kantonalen Ladenschlussregelungen und des Sonntagsarbeitsverbotes sind zu überdenken.
Die Befürworter wurden nicht müde zu betonen, dass es sich bei der Abstimmungsvorlage lediglich um eine kleine Anpassung des Arbeitsgesetzes mit Auswirkungen auf einige wenige Tankstellenshops handle. Dieser Argumentation ist das Stimmvolk heute gefolgt und daran wird sich die Umsetzung des Gesetzes auch messen lassen müssen. Der im Gesetz vorgesehene Geltungsbereich für Tankstellenshops an „Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr“ ist restriktiv auszulegen – unkontrollierte, flächendeckende Öffnungen von Tankstellenshops in der Nacht sind zu verhindern.
Zwar ist heute eine Ausnahmeregelung des Nachtarbeitsverbotes bewilligt worden. Das Ergebnis legitimiert aber in keiner Art und Weise weitergehende Bestrebungen zur Liberalisierung von Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten. Der Bundesrat muss deshalb die bereits überwiesenen Motionen der Ständeräte Lombardi und Abate begraben und das Parlament muss die noch hängige Motion von Nationalrätin Kathrin Bertschy zwingend ablehnen.
„Die Argumentation der Befürworter zur heutigen Abstimmung war klar: Als Ausnahmeregelung sollen einige wenige Tankstelleshops in der Nacht geöffnet sein. Eine unkontrollierte Ausbreitung des 24-Stunden-Areitstages werden wir auch zukünftig bekämpfen“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse.
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