Homeoffice: für Familien nicht immer möglich
Die COVID-19-Pandemie hat den Bundesrat veranlasst, völlig neue Massnahmen zu ergreifen. Um die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung zu verlangsamen, wird empfohlen, möglichst zuhause zu bleiben. Telearbeit oder Homeoffice wird allen Arbeitnehmenden, deren Arbeit sich dafür eignet, dringend empfohlen. Die Arbeitgeber werden ermutigt, die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um ihren Angestellten die Telearbeit von zuhause aus zu ermöglichen. Vor allem für besonders gefährdete Arbeitnehmende oder Arbeitnehmende aus den Risikogruppen ist das äusserst wichtig.
Die Telearbeit von zuhause aus zu birgt Vor- und Nachteile. In einer Krisensituation wie bei der momentanen Pandemie bietet sie zweifellos eine sofortige interessante Alternative für gewisse Branchen. Allerdings stellen sich auch spezifische Fragen. Auf der Seite der Vorteile werden durch das Pendeln, das nun entfällt, und das Zuhausebleiben zwei grosse Übertragungsrisiken eliminiert. Weil das Pendeln wegfällt, spart man Zeit. Ein Nachteil sind sicherlich die Einschränkungen, die wegen allenfalls zuhause fehlender Infrastruktur auftreten (Drucker, Netz mit ausreichender Bandbreite, Computer usw.). Auch sind spontane soziale Interaktionen mit Kolleginnen und Kollegen, die häufig stimulieren und die Kreativität anregen, nicht möglich.
Arbeitnehmende mit kleinen Kindern
Für Arbeitnehmende, die Kleinkinder oder Kinder im schulpflichtigen Alter haben, ist Telearbeit nicht immer möglich. Denn die Möglichkeit, Telearbeit zu machen, beschränkt sich nicht nur auf rein technische oder logistische Fragen.
Denn nun, da die Schulen geschlossen sind, erwarten die kantonalen Schulbehörden von den Eltern, dass sie sozusagen die Lehrpersonen ersetzen und ihre Kinder unterrichten. Wie können nun aber Eltern in aller Ruhe arbeiten, wenn beide Elternteile berufstätig sind und sie gleichzeitig mit ihren Kindern lernen, sie beschäftigen sowie die üblichen Aufgaben in Familie und Haushalt übernehmen müssen? Für diese Familien ist das schlicht ein unlösbares Dilemma. Die Arbeitgeber müssen für so ausweglose Situationen Verständnis aufbringen und ihnen Rechnung tragen, wenn sie Ziele, Fristen usw. festlegen.
Normalerweise empfiehlt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), bei Telearbeit in einer Vereinbarung einige wichtige Punkte festzuhalten – etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit der Arbeitnehmenden, der Antwortzeiten oder des Verhaltens bei Unterbrüchen der Kommunikationsanlage oder bei der Verarbeitung sensibler Daten. In dieser ausserordentlichen Pandemiesituation, in der die Telearbeit dringend empfohlen wird, kann die Broschüre des SECO Hilfe bieten, wobei besonderen persönlichen und familiären Situationen Rechnung zu tragen ist.
Schulen, Krippen und familienergänzende Betreuung
In der ganzen Schweiz sind die Schulen bis am 19. April geschlossen (Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus [COVID-19], Art. 5 Abs. 1, 26. März 2020). Kindertagesstätten sowie öffentliche und private familienergänzende Betreuungsangebote können weiterhin offen bleiben. Folgende Erklärung des Verbands Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) mag etwas widersprüchlich erscheinen:
«Kinderbetreuungsinstitutionen sind ein zentrales Element zur Umsetzung der Strategie des Bundes […]. Sie unterstützen die Verhinderung des Generationenmix sowie die Sicherung des Grundangebots und verhindern das Entstehen von Parallelstrukturen»
(z. B. Betreuung in den Unternehmen ohne entsprechend geschultes Personal, Hygienekonzepte).
Wenn die Kantone Kindertagesstätten schliessen, müssen sie andere geeignete Betreuungsangebote vorsehen. Jeder Kanton sorgt für die notwendigen minimalen Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter sowie für eine minimale schulische und ausserschulische Betreuung (Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus [COVID-19], Art. 5 Abs. 3 und 4, 26. März 2020). Das Angebot sowie die Zulassungsbedingungen variieren je nach Kanton: Sie reichen von einem vollständig uneingeschränkten Angebot über einen Aufruf zur Solidarität und zum freiwilligen Verzicht bis hin zur Beschränkung auf einen minimalen Notdienst, der nur für Kinder von Eltern angeboten wird, die eine als systemrelevant anerkannte Tätigkeit ausüben.
Risikogruppen und Weiterführung der Arbeit
Altersbedingt und/oder wegen bestimmter Vorerkrankungen haben bestimmte Personen bei einer COVID-19-Erkrankung ein erhöhtes Sterberisiko.
Der Bundesrat hat die Risikogruppen definiert. Besonders gefährdet sind folgende Personen:
- Über 65-Jährige
- Personen mit Bluthochdruck
- Personen mit Diabetes, einschliesslich Schwangerschaftsdiabetes (zu den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe)
- Personen mit Herz-Kreislauf-Beschwerden
- Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen
- Personen mit Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Krebskranke