Coronavirus: Endlich grössere Unterstützung für die Arbeitnehmenden
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt den Bundesrat in seinen einschneidenden Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Wichtig sind aber auch parallele Massnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Talfahrt und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das heute präsentierte Massnahmenpaket ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmenden. Es wird aber weitere Massnahmen brauchen, damit das Versprechen vom Kümmern um die Arbeitnehmenden keine Floskel bleibt.
Heute hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket im Umfang von zusätzlichen 32 Mrd. Schweizer Franken zum Erhalt der Arbeitsplätze und der Sicherung der Löhne verabschiedet. Das ist ein wichtiges Signal. Travail.Suisse begrüsst, dass die Landesregierung endlich auch entschieden gegen die negativen Auswirkungen der Krise auf dem Arbeitsmarkt vorgeht und sich um Gesundheitsschutz und Berufsbildung kümmert.
Sicherung der Löhne - auch bei Betreuungsaufgaben
Neben den Gesundheitsrisiken des Corona-Virus ist für viele Arbeitnehmende in den letzten Wochen die Frage nach der Sicherung ihrer Löhne und insbesondere der Lohnfortzahlung zu Belastung geworden. Travail.Suisse begrüsst deshalb die heutigen Entscheide des Bundesrates. Bürgschaften für KMU in der Grössenordnung von 20 Mrd. Franken unterstützen die Liquidität der Unternehmen und helfen Arbeitsplätze zu schützen. Mit der Ausweitung der Kurzarbeit auf temporär oder befristet Beschäftigte wird die Einkommenssicherung auf bereits prekäre Kategorien der Arbeitnehmenden ausgedehnt. Der Einbezug von arbeitgeberähnlichen Angestellten und beschäftigten Ehepartnern unterstützt die Klein- und Kleinstunternehmen. „Diese Massnahmen zur Sicherung der Lohnfortzahlung sind ein wichtiges Signal – jetzt muss in der Umsetzung alles für eine möglichst schnelle Auszahlung getan werden. Nur so kann die Liquidität der Unternehmen und Arbeitnehmenden gesichert und die Arbeitsplätze erhalten werden“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Die Aufhebung der Karenzfrist bei Kurzarbeit ermöglicht zusätzlich eine schnellere Unterstützung. Entscheidend ist weiter die Ausdehnung der EO und damit einer Entschädigung bei Erwerbsausfällen durch nötig gewordene Kinderbetreuung oder ärztlich angeordneter Quarantäne. Dank gesicherter Lohnfortzahlung wird es für die Arbeitnehmenden einfacher, den Empfehlungen des BAG zu folgen und die Selbstisolation bei Krankheitssymptomen oder den Kontaktverzicht von Enkelkindern mit ihren Grosseltern einzuhalten. Ebenso helfen die Massnahmen den Unternehmen, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten - steckt eine Person die ganze Belegschaft an, so muss der Betrieb schliessen.
Berufsbildung: Keine Krise nach der Krise
Erfreulich ist ausserdem, dass auch die Probleme der Berufsbildung erkannt wurden und teilweise mit den jetzt geltenden Massnahmen adressiert werden. So sollen auch Lernende in den Geltungsbereich der Kurzarbeit aufgenommen werden. „Lernende in der Berufsbildung verdienen in dieser Krise besondere Beachtung. Ihre Abschlüsse müssen gesichert werden, sonst droht uns eine Krise nach der Krise“, sagt Adrian Wüthrich. Dazu braucht es Unterstützung in den Kantonen, weil durch die behördlich angeordnete Schliessung der Betriebe die Durchführung der Bildung und insbesondere die Lehrabschlussprüfungen erschwert sind. Zusätzlich ist die Vergabe der Lehrstellen ab diesem Sommer weitestgehend zum Erliegen gekommen und es besteht die Gefahr, dass viele Schulabgänger/-innen nach dem Sommer keine direkte Anschlusslösung in die Berufsbildung haben.
Gesundheitsschutz: Arbeitgeber müssen Sorgfaltspflicht wahrnehmen
Weiterhin kritisch bleibt der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt. Arbeitsplatz und Arbeitsweg gehören zu den grössten Infektionsrisiken – entsprechend gross ist die Verunsicherung der Arbeitnehmenden, die weiterhin am Arbeitsplatz zu erscheinen haben. Die Vorgaben des BAG sind auch am Arbeitsplatz zwingend umzusetzen, die Arbeitgeber haben ihre Sorgfaltspflicht wahrzunehmen. Entsprechende Merkblätter und Checklisten zur Unterstützung stehen zur Verfügung. Wo die Empfehlungen nicht eingehalten werden können und die Arbeit nicht zwingend für die Grundfunktionen sind, müssen die Betreibe umgehend geschlossen werden, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und die Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. Travail.Suisse fordert die Kontrollen in den Betrieben während der kommenden Woche - wie vom Bundesrat angekündigt - durchzuführen und zu intensivieren.
Die Mitgliedsorganisationen von Travail.Suisse – Gewerkschaften und Personalverbände - bieten betroffenen Arbeitnehmenden ihre Unterstützung an und sind mit Branchenorganisationen und Unternehmen in Kontakt, um Lösungen zum Schutz der Gesundheit aller zu finden.