Wie gelingt es besser, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Und was können die Gesamtarbeitsverträge dazu beitragen? Eine Studie von Travail.Suisse ist dieser Frage nachgegangen und hat die Gesamtarbeitsverträge unter der Perspektive der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen angeschaut1. Das Ergebnis: In aktuell gültigen GAV bestehen bereits einige Regelungen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. In den Branchen mit GAV könnte aber noch einiges mehr gemacht werden.
Die Politik hat die Invalidenversicherung IV in den letzten Reformen als Eingliederungsversicherung positioniert. Die politische Erwartung besteht, dass die Wirtschaft mehr Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz anbietet. Diese Aufgabe, die an die Wirtschaft delegiert ist, haben letztlich die Betriebe zu erfüllen. Die IV unterstützt sie dabei mit verschiedenen Massnahmen2. Aber auch die GAV-Branchen können ihre Betriebe unterstützen, und zwar durch angepasste GAV-Regelungen. Hier vier Hinweise:
Der Arbeitsmarktintegration nicht erschweren
Das mindeste, was über einen GAV gemacht werden kann, ist, dass dieser nicht noch die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen erschwert. In jedem GAV sollte daher ein Diskriminierungsverbot aufgenommen werden, das besagt, dass die GAV-Bestimmungen Arbeitnehmende mit Behinderungen weder direkt noch indirekt benachteiligen dürfen. Eine solche Regelung würde die GAV-Parteien dazu verpflichten, ihre Entscheidungen auch im Hinblick auf die Folgen für die Menschen mit Behinderungen zu bedenken. Ein ganz wichtiger Bereich bildet hier das Thema „Lohnregelungen für Mitarbeitende mit eingeschränkter Produktivität“. Aber auch Fragen wie etwa, ob Mitarbeitenden mit Behinderungen ein barrierefreier Zugang zu Weiterbildungen, zu GAV-Informationen oder zu Stellenausschreibungen ermöglicht wird, dürfen nicht vergessen werden.
Die Arbeitsmarktintegration fördern
Die GAV-Parteien können auch übereinkommen, dass sie die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen fördern wollen. Dazu können sie einen Förderartikel in den GAV aufnehmen, der etwa folgenden Inhalt haben könnte: Der GAV ist bestrebt, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dazu werden Strukturen der Zusammenarbeit in der Branche aufgebaut und sowohl Betriebe, welche Menschen mit Behinderungen integrieren, wie auch Menschen mit Behinderungen selber, unterstützt. Durch einen solchen Förderartikel besteht die Möglichkeit, über die Arbeit in den Gremien eine konkrete GAV-Politik zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt zu entwickeln.
Bei der Arbeitsmarktintegration Prioritäten setzen
Die Studie zeigt ganz verschiedene Bereiche, in denen GAV-Branchen bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen tätig werden können. Keine GAV-Branche kann in allen Handlungsfeldern gleichzeitig aktiv werden. Vielmehr scheint es sinnvoll zu sein, Prioritäten zu setzen. So können zum Beispiel:
• Sensibilisierungs- und Bildungsmassnahmen zum Thema „Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen“ in der Branche ins Auge gefasst,
• Integrationsprojekte für bestimmte Zielgruppen (psychisch kranke Menschen, sehbehinderte Mitarbeitende, Jugendliche mit einer abgeschlossenen IV-Lehre, etc.) geplant oder
• Unterstützungsmassnahmen für Betriebe (z.B. Finanzierung von Coaching-Massnahmen) bereitgestellt werden.
Übrigens besteht die Möglichkeit, dass eine Branche beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB für innovative Projekte im Bereich „Gleichstellung und Arbeit“ Finanzhilfen beantragen kann3.
Die Arbeitsmarktintegration als Chance entdecken
Alle Mitarbeitenden haben ihre Stärken und Schwächen, auch Mitarbeitende mit Behinderungen. Statt auf ihre Schwächen sollte vermehrt auf ihre Stärken geachtet werden. Denn sie verfügen oft über vielfältige Kompetenzen, welche sie sich über Ausbildungen angeeignet haben. Dieses Potential sollte besser ausgenutzt werden. Zudem können sie in Teams besondere Erfahrungen einbringen, welche die Sensibilität des Betriebs für die Bedürfnisse verschiedenster Kundengruppen stärken. GAV-Branchen sollten daher über ihre Strukturen die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen in die Betriebe fördern. Denn in dieser Integration stecken Chancen!
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fn. 1 Travail.Suisse, Über Gesamtarbeitsverträge die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern, 2. Auflage, Bern, September 2018
2 Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV, Bern 2018, https://www.ahv-iv.ch/p/4.09.d
3https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/finanzhilfen.html