Kurz vor den Sommerferien wurde der Gesetzesentwurf, der endlich Unterstützung für berufstätige und pflegende Angehörige bringen soll, in die Vernehmlassung geschickt. Diese Gesetzesvorlage umfasst drei Massnahmen, um die meisten Notsituationen zu regeln. Doch die pflegenden Angehörigen haben viele Bedürfnisse. Die alltäglichsten Situationen, in denen regelmässige Hilfe und Unterstützung geleistet wird, werden vom Entwurf nicht abgedeckt. Es sind also weitere Massnahmen in verschiedenen Bereichen notwendig. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert den Gesetzgeber auf, diesen ersten Entwurf zu ergänzen. Nur so kann die Schweiz weiterhin von den enormen sozialen Beiträgen profitieren, welche die gegenseitige Hilfe innerhalb und ausserhalb des Familienkreises bringt.
Die drei Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Care-Arbeit, die im Gesetzesentwurf enthalten sind, der sich noch bis November in der Vernehmlassung befindet, wurden in einer früheren Medienmitteilung bereits ausgeführt1. Da diese Massnahmen notwendig sind, akzeptiert Travail.Suisse sie natürlich. Allerdings müssten sie ergänzt und zum Teil präzisiert werden. Dieses kleine Massnahmenpaket müsste zudem durch weitere, ebenso notwendige Massnahmen vervollständigt werden.
Die Herausforderung ist riesig und akut
Bereits Anfang Jahr2 haben wir erwähnt, dass Not- und Ausnahmesituationen wie schwere Erkrankungen, Unfälle und sämtliche Notfälle, die sich unerwartet ereignen und die das Eingreifen und die Anwesenheit der Arbeitnehmenden bedingen, geregelt werden müssen. Doch genau für diese Situationen haben die Arbeitgeber am häufigsten Verständnis zeigen und bieten sie Hand für Lösungen. Unsere politischen Vertreter haben zudem die Aufgabe, innovative Massnahmen hinsichtlich der regelmässigen und langfristigen Care-Arbeit zu finden.
Denn die Herausforderung ist da und sie ist enorm. Wegen der alternden Bevölkerung wird auch die Anzahl der pflegenden Angehörigen zunehmen. Die Anzahl berufstätiger Personen (zwischen 15 und 64 Jahren), die mindestens eine Care-Aufgabe wahrnehmen, wird auf 1,9 Millionen geschätzt. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 20143 organisieren sich über die Hälfte der insgesamt über 4 Millionen Erwerbstätigen mit Betreuungsaufgaben (56 %) so, dass sie aus familiären Gründen ganze Tage freinehmen können. In der Schweiz sind täglich fast 340 000 Personen mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert – eine Zahl, die wegen der alternden Bevölkerung, der zunehmenden Anzahl Einpersonenhaushalte und mangelnder Betreuungseinrichtungen steigen wird. Gleichzeitig herrscht in der Wirtschaft Fachkräftemangel. Doch 11 Prozent der Personen, die Betreuungsaufgaben für Erwachsene übernehmen, gaben an, ihre Arbeitszeit für mindestens einen Monat reduziert zu haben, und 7 Prozent haben ihre Erwerbsarbeit für mehr als einen Monat ganz unterbrochen. Letztes Jahr haben 15 000 Personen (davon 87 % Frauen) ihre Berufstätigkeit aus persönlichen oder familiären Gründen gar ganz aufgegeben. Dabei sind die Pensionierten, die Angehörige pflegen, noch nicht einmal berücksichtigt. Denn diese Personen – mehrheitlich Frauen – befinden sich ausserhalb des Arbeitsmarktes, setzen ihre Gesundheit und ihr Gleichgewicht aufs Spiel, weil sie zu viel machen wollen.
Keine Spur von Betreuungsurlaub oder Betreuungszulagen
Der Nationalrat hat zwei parlamentarischen Initiativen der früheren CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz zum Thema pflegende Angehörige aus dem Jahr 2011 Folge gegeben4. Anschliessend wurde ein Postulat der SGK-NR 20135 ebenfalls im Plenum verabschiedet. Die Finanzierung eines Betreuungsurlaubs und von Betreuungszulagen für alle betreuenden Angehörigen wurde diskutiert. Doch diese Vorlagen sind im vorliegenden Entwurf leider keineswegs berücksichtigt worden. Für die Regierung ist die Arbeit also nicht getan: Sie hat ihre Aufgabe, den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen Rechnung zu tragen, nicht erfüllt.
Innovative Ideen und eine harmonisierte Politik sind gefragt
In seinem Positionspapier zur Gleichstellung6 nennt Travail.Suisse weitere Massnahmen, die zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen beitragen könnten. Einige Massnahmen wurden dem Parlament bereits unterbreitet: Jacques-André Maire, Vizepräsident von Travail.Suisse und Nationalrat, will, dass die Freiwilligen, die langfristige Care-Arbeit in für direkte Care-Aufgaben anerkannten Organisationen leisten, mit einer Aufbesserung ihrer AHV-Rente für ihr Engagement «belohnt» werden7. In Bezug auf die zweite Säule hat Stefan Müller-Altermatt, Präsident von transfair und Nationalrat, ein Postulat eingereicht, das vom Bundesrat genehmigt und vom Nationalrat verabschiedet wurde. Es verlangt, dass der Staat den Arbeitnehmeranteil übernimmt, wenn pflegende Angehörige ihren Beschäftigungsgrad in einem bestimmten Rahmen reduzieren (um höchstens 20 %, Beschäftigungsgrad von mindestens 60 %)8.
In einer Studie, die als Meilenstein gewertet werden kann, wurden weitere Bedürfnisse bereits angekündigt9. Die Hilflosenentschädigung bei der AHV könnte etwa verdoppelt werden, wie das bei der Invalidenversicherung (IV) gemacht wird, wenn die Pflege zuhause erfolgt. Die Assistenzbeiträge der IV könnten auch den Angehörigen in der Familie entrichtet werden und nicht nur externen Dritten. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Pflege- und Betreuungsaufgaben, die in Vollzeit geleistet werden, zur Verlängerung der Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung anzurechnen, wie dies für Erziehungsperioden ohne Erwerbstätigkeit bei der Erziehung und Betreuung von Kindern unter vier Jahren vorgesehen ist. Diese neue Bestimmung sollte auch zum Tragen kommen, wenn die betreffende Person ihren Beschäftigungsgrad reduziert, um sich um Angehörige zu kümmern.
Weiter wäre es sinnvoll, ein Recht auf Teilzeitarbeit für alle Angehörigen einzuführen, die Kinder oder Erwachsene betreuen. Diese Forderung stellt Travail.Suisse seit mehreren Jahren immer wieder. Denn es ist wichtig, dass berufstätige pflegende Angehörige ihre Erwerbstätigkeit beibehalten: Es geht um ihr persönliches Gleichgewicht und ihre künftige Rente, während die Unternehmen so qualifizierte und erfahrene Fachkräfte behalten können. Das Recht auf Teilzeitarbeit müsste jedoch beschränkt werden, ähnlich wie bei den geltenden Bestimmungen für das Personal der Bundesverwaltung (Reduktion um höchstens 20 %, sofern der Beschäftigungsgrad nicht unter eine gewisse Schwelle sinkt, damit der Zugang zu den Spargeldern der beruflichen Vorsorge bestehen bleibt, in der Regel nicht unter 60 %). Das Recht auf Teilzeitarbeit könnte zeitlich begrenzt werden, um eine Neubeurteilung der Situation der Arbeitnehmenden und eine entsprechende Anpassung des Pensums zu ermöglichen.
Finanzen und soziale Beiträge
Die Betreuung von Angehörigen dient der gesamten Gesellschaft. Gemäss dem Bundesamt für Statistik kostet eine Betreuung im Pflegeheim 8700 Franken im Monat (d. h. 9,5 Milliarden für die ganze Schweiz). Zwei Drittel davon werden den Bewohnerinnen und Bewohnern als Hotel- und Animationskosten belastet und sind von der Krankenversicherung und der Pflegekostenbeteiligung nicht gedeckt. Mit anderen Worten: Bleibt eine Person zuhause, bringt das dem Staat (und uns als Steuerzahlern) Einsparungen von 8000 bis 10 000 Franken pro Monat. Für Menschen, die sich die Kosten der Unterbringung ihrer hilfsbedürftigen Angehörigen in einer spezialisierten Einrichtung nicht leisten können, ist die Betreuung zuhause die einzige Lösung. Sie werden so zu pflegenden Angehörigen und müssen diese schwere Aufgabe auf sich nehmen.
Neulich wurden die Zahlen der an Alzheimer erkrankten Personen von der Presse in Erinnerung gerufen10. Ein grosser Teil der auf 9,5 Milliarden Franken geschätzten Kosten (43,5 %) wird von den Angehörigen übernommen: Das entspricht 4,2 Milliarden Franken, während sich die direkten Kosten für Pflegeheime, Spitäler, Hauspflegedienste usw. auf 5,3 Milliarden Franken belaufen. Es ist ausserdem bekannt, dass sich die Zahl der Betroffenen – 150 000 im Jahr 2018 – bis 2030 verdoppeln könnte.
Allerdings wäre es etwas simpel, die Thematik nur unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten. In erster Linie ist es eine Frage der Menschlichkeit, dieses freiwillige Engagement zwischen Menschen zu fördern und zu unterstützen. Die sozialen Beiträge können zwar nicht beziffert werden, doch lässt sich leicht erfassen, was eine Gesellschaft ohne gegenseitige Hilfe verlieren würde. Daher darf eine Politik zugunsten der pflegenden Angehörigen auf jeden Fall einige Prozentpunkte unseres üppigen BIP kosten.
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1 Valérie Borioli Sandoz, «Pflegende Angehörige – drei Massnahmen und noch mehr Bedürfnisse», Medienservice, 20. August 2018
2 Valérie Borioli Sandoz, « Es braucht bezahlte Urlaube für die Betreuung von Angehörigen », Medienservice, 6. Februar 2018.
3BFS, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung: «“Vereinbarkeit von Beruf und Familie”: https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/349762/master», Neuenburg, Oktober 2014
4 Lucrezia Meier-Schatz, «Betreuungszulage für pflegende Angehörige», parlamentarische Initiative 11.411; «Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen», parlamentarische Initiative 11.412.
5SGK-NR «Betreuungszulagen und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige», Postulat 13.3366
6 Valérie Borioli Sandoz, « Gleichstellung von Frau und Mann heute und morgen. 28 Forderungen für mehr Wahlfreiheit und zur Gewährleistung der Lebensqualität von Arbeitnehmenden », Travail.Suisse, Bern, April 2018.
7 Jacques-André Maire, «Anerkennung und Gutschriften für Freiwilligenarbeit in der Hilfe und Unterstützung für Dritte», Postulat 18.3422
8 Stefan Müller-Altermatt, «Angemessene BVG-Deckung für Personen, welche Care-Arbeit leisten», Postulat 16.3868
9 H. Stutz und C. Knupfer, «Absicherung unbezahlter Care-Arbeit von Frauen und Männern», EBG, Bern, Mai 2012.
10 Sylvie Logean, «Alzheimer, l’impossible consensus», Le Temps, 20. September 2018.