Die Motion „Care-Arbeit und Arbeitsanforderungen vereinbaren“ von Stefan Müller-Altermatt, Präsident von transfair, ist leider heute vom Nationalrat abgelehnt worden. Die Motion forderte, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz Avig so ausgestaltet wird, dass es mit Care-Arbeit vereinbar wird. Travail.Suisse bedauert, dass die Wichtigkeit der Motion unterschätzt wurde.
Die Pflege von Angehörigen muss besser berücksichtigt werden – auch wenn die pflegende Person arbeitslos ist. Arbeitnehmende, die bei der regionalen Arbeitsvermittlung RAV angemeldet sind, müssen jede Arbeit annehmen, die als “zumutbar” eingestuft wird. Dazu gehört auch ein Arbeitsort, der bis zu 4 Stunden Pendelzeit pro Tag erfordert. Das ist allerdings mit der Pflege von Angehörigen (auch Care-Arbeit) kaum vereinbar.
Die Mehrheit des Nationalrates folgte der Empfehlung des Bundesrates, die Motion abzulehnen. „Leider scheint sie die Tragweite von Erwerbslosigkeit und Angehörigenpflege nicht erfasst zu haben“, sagt Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse. Der Bundesrat hatte argumentiert, dass die heutigen gesetzlichen Bestimmungen ausreichend seien. Doch die Motion zielte in erster Linie auf eine flexiblere Umsetzung ab, welche die persönliche Situation der pflegenden Angehörigen auch wirklich berücksichtigen kann. Tatsächlich besteht heute für die RAV ein beträchtlicher Interpretationsspielraum bei der Einschätzung, ob die vorgeschlagene Arbeit an die persönliche Situation der/des Erwerbslosen angepasst ist. Travail.Suisse bedauert die verpasste Gelegenheit, dem SECO den Auftrag zu erteilen, die RAV aufzufordern, die Flexibilität des Gesetzes zugunsten von erwerbslosen pflegenden Angehörigen zu nutzen.
Weitere Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik Travail.Suisse, Mobile: 079 598 06 37 37