Der Vorstand von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, hat an seiner heutigen Sitzung die Ja-Parole zur eidgenössischen Volksabstimmung „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ vom 14. Juni 2015 gefasst.
Am 14. Juni stimmt die Stimmbevölkerung über die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ab. Die Initiative ist sehr moderat ausgestaltet. Von den rund 40 Milliarden Franken, die in der Schweiz jährlich vererbt werden, würden rund 3 Milliarden abgeschöpft. Zwei Drittel davon gingen an die AHV, ein Drittel an die Kantone.
Grosszügige Freibeträge
Von der Initiative betroffen sind dank grosszügiger Freibeträge lediglich rund zwei bis drei Prozent aller Erbschaften – gewöhnliche Liegenschaftsbesitzer/innen und der Mittelstand wird also verschont. Für Familienunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind substanzielle Erleichterungen in Form von höheren Freibeträgen und tieferen Steuersätzen vorgesehen.
Wichtig für Altersvorsorge und Kantone
Mit der Einführung der Bundeskompetenz zur Erhebung von Erbschaftssteuern könnte die schädliche Vermögenskonzentration in der Schweiz etwas gestoppt und die Finanzierungslücke der AHV um 30 bis 50 Prozent verringert werden. „Durch diese Initiative könnte ein Teil des absehbaren Lochs in der AHV-Kasse auf soziale Weise gestopft und die Mehrwertsteuer entlastet werden“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Damit kommt die Initiative allen zugute. Nicht nur die AHV würde von einer Annahme der Initiative profitieren, sondern auch die Kantone. Dadurch könnte der ruinöse Steuerwettbewerb der Kantone etwas durchbrochen werden.
Mehr Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse
Tel: 031 370 21 11, Mobil: 078 625 72 73
Mail: kuert@travailsuisse.ch