Travail.Suisse hat die Veränderungen der Ferienansprüche in Gesamtarbeitsverträgen und bei der öffentlichen Hand analysiert. Das Ergebnis ist ernüchternd. Viel Stillstand, ein paar Verschlechterungen für Arbeitnehmende unter 40 Jahre und nur wenige Verbesserungen für ältere Arbeitnehmende ab 60 Jahren.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden, hat bereits 2010 die Ferienregelungen vieler Gesamtarbeitsverträge und Personalreglemente der öffentlichen Hand analysiert und die Ergebnisse unter www.ferienrechner.ch publiziert. Jetzt ist die Analyse aktualisiert worden (vgl. einige ausgewählte Beispiele im Anhang). Zusammen mit der Aktualisierung wurden die Veränderungen analysiert. Die Ergebnisse sind ernüchternd.
Insgesamt wenige Veränderungen
In den meisten analysierten GAV oder Personalverordnungen haben keine Veränderungen stattgefunden. So zum Beispiel bei den meisten Kantonen und Städten, aber auch in den GAV von Coop und Migros, der Bankangestellten Schweiz oder der Maschinenindustrie. Ausnahmen sind der Landes-GAV des Gastgewerbes, der neu 5 Wochen Ferien für alle Arbeitnehmenden vorsieht, sowie der GAV der SBB-Cargo mit einer bescheidenen Erhöhung von 25 auf 26 Tage. Im GAV des Bauhauptgewerbes gibt es eine Verbesserung für die älteren Arbeitnehmenden.
Weniger Ferien bis 40 Jahre
In einigen GAV und Kantonen sind die Ferienansprüche sogar teilweise gesenkt worden. So zum Beispiel im L-GAV Metallgewerbe von 25 auf 22 Tage für alle Arbeitnehmenden, im Maschinenbau von 25 auf 22 Tage für die 20- bis 30-Jährigen resp. 23 Tage für die 30- bis 40- Jährigen oder im GAV der Möbelindustrie Schweiz von 25 auf 20 Tage für die 20- bis 40-Jährigen resp. 21 Tage für die 40- bis 50-Jährigen. Der Kanton Aargau hat den Ferienanspruch der 20 bis 40-Jährigen von 25 auf 22 Tage gesenkt, der Kanton Appenzell Innerrhoden sogar für alle 20- bis 50-Jährigen von 25 auf 20 Tage.
Etwas mehr Ferien für ältere Arbeitnehmende
Einige wenige Verbesserungen sind für ältere Arbeitnehmende feststellbar. So steigt der Ferienanspruch im GAV der Zürcher Handelsfirmen neu ab 60 Jahren jedes Jahr um einen Tag. Einer Erhöhung von 25 auf 30 Tage gab es ab 60 Jahren bei der Swisscom, in der grafischen Industrie und in der Gebäudetechnik und ab 50 Jahren im GAV Gerüstbau Schweiz sowie im Landesmantelvertrag des Bauhauptgewerbes.
Diese Verbesserungen für ältere Arbeitnehmende sind zwar zu begrüssen und zeigen, dass der Erholungseffekt auch von den Arbeitgebern anerkannt wird. Wenn aber präventiv chronische Überbelastungen verhindert und damit die Gesundheit geschützt werden soll, kommen sie zu spät und sind nicht mehr wirkungsvoll.
Nur ca. 40 Prozent der Arbeitnehmenden unterstehen GAV
Bei den Ferienansprüchen gemäss Gesamtarbeitsverträgen ist zu beachten, dass nur gut 40 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz einem GAV unterstehen. Für alle anderen sind nur die vier Wochen gesetzlicher Ferienanspruch garantiert. Alles, was darüber hinaus geht, beruht auf dem Goodwill des Arbeitgebers und kann von diesem jederzeit gestrichen werden.
Die vollständigen Ergebnisse zu 220 Gesamtarbeitsverträgen sowie den Personalreglementen aller Kantone und vieler grösserer Städte sind ab dem 11. Januar 2012 auf www.travailsuisse.ch verfügbar.