Der Vorstand von Travail.Suisse empfiehlt alle drei Vorlagen, die am kommenden 1. Juni auf eidgenössischer Ebene zur Abstimmung kommen, zur Ablehnung. Dies hat er an seiner Sitzung vom 2. April 2008 in Bern beschlossen.
Einstimmig zur Ablehnung empfiehlt der Vorstand von Travail.Suisse die SVP-Initiative „Für demokratische Einbürgerungen“. Wie die Erfahrungen im luzernischen Emmen gezeigt haben, können an der Urne gefällte Einbürgerungsentscheide diskriminierend sein, indem allein die Nationalität der Kandidatinnen und Kandidaten für die Einbürgerung den Ausschlag gibt und nicht deren Integration. Damit werden Vorurteile zementiert und Integrationsbemühungen untergraben. Nicht akzeptabel ist nach Meinung von Travail.Suisse zudem, dass gemäss der Initiative eine Ablehnung nicht mehr begründet werden müsste, was eine Einsprache verunmöglicht. Dieses Vorgehen verwehrt den Einbürgerungskandidatinnen und –kandidaten ein Verfahren, das einem Rechtsstaat würdig ist.
Einstimmig Nein sagt der Vorstand von Travail.Suisse auch zum Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“. Dieser Artikel überträgt den privaten Krankenversicherungen die fast uneingeschränkte Macht über unsere Gesundheitsversorgung. Tatsächlich würden sie künftig auch über jene Mittel verfügen können, die die Kantone heute für das Gesundheitswesen aufwenden, ohne dass ihnen gleichzeitig Vorgaben über die Verwendung dieser Gelder und die Sicherung des Versorgungsauftrages gemacht werden. Kommt hinzu, dass die Krankenversicherungen allein bestimmen könnten, welche Ärztinnen und Ärzte zugelassen sind und in welchen Spitälern sich die Versicherten behandeln lassen können. Unter dem Deckmantel der Konkurrenz und Wirtschaftlichkeit geht der Verfassungsartikel in Richtung der Privatisierung des Gesundheitswesens und der Einführung einer Zweiklassenmedizin.
Ohne Gegenstimme fasste der Vorstand auch die Nein-Parole zur Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“. Travail.Suisse erachtet es als wichtig, dass Regierung und Verwaltung auch künftig über Abstimmungsvorlagen informieren und ihre Sichtweise dazu einbringen dürfen. Diese Informationstätigkeit gehört zum Meinungsbildungsprozess und wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern auch erwartet.