Ständerat führt BVG-Reform in die Sackgasse
Der Ständerat hat als Zweitrat die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG21) diskutiert. Die Rückweisung durch das Plenum in der Sommersession hat auf das Resultat wenig Einfluss: Die Entscheide des Ständerats bringen zwar eine Modernisierung der 2. Säule und eine bessere Versicherung der tiefen Einkommen, die Rentenhöhe kann durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent aber nicht für alle Versicherten garantiert werden. Die Vorlage muss stark im Sinne des Sozialpartnerkompromisses verbessert werden, damit die Reform beim Stimmvolk eine Chance hat.
Nach der überdeutlichen Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent im Jahr 2010 und die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 im Jahr 2017 haben die Sozialpartnerdachverbände Arbeitgeberverband, Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse im Auftrag des Bundesrates den Sozialpartnerkompromiss erarbeitet, der ein Ziel hatte: Ein Vorschlag für eine BVG-Reform, die vor dem Stimmvolk eine reelle Chance hat. Nach der heutigen Debatte im Ständerat ist klar, dass nach dem Nationalrat auch die Mehrheit des Ständerats nicht in diese Richtung gehen will.
Zwar begrüsst Travail.Suisse im Grundsatz die Verbesserungen für die tiefen und mittleren Einkommen, für die Teilzeitarbeitnehmenden, die Mehrfachbeschäftigten, und damit für viele Frauen. Die Senkung des Koordinationsabzuges auf eine variable Höhe, die Senkung der Eintrittsschwelle und die Anpassung der Altersgutschriften mit nur zwei Beitragssätzen sind Schritte in die richtige Richtung. Diese führen jedoch dazu, dass zusätzliche Lohnabzüge gemacht werden, um später im Pensionsalter ein wenig mehr Rente zu erhalten. «Diese Bestimmungen müssen gut erklärt werden, weil die Betroffenen mit der Reform sofort weniger Lohn erhalten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ohne Rentenzuschlag wird stark in Frage gestellt», so Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich.
Wichtigstes Ziel bei der Reform ist aber der Erhalt der Rentenhöhe. Der ständerätliche Vorschlag für die Übergangsgeneration führt nicht zu diesem Ziel: Die Hälfte aller Versicherten erhält keinen Rentenzuschlag. Dabei muss einbezogen werden, dass in den letzten Jahren viele Versicherte im Überobligatorium tiefere Renten erhalten. Der Rentenzuschlag mit solidarischer Finanzierung ist die einfachste und schnellste Massnahme, um die Rentensenkung von 12 Prozent durch die Umwandlungssatzsenkung für alle Versicherten zu kompensieren. Wie bei der AHV würden die höchsten Einkommen mehr belastet. Die solidarische Finanzierung ist ein zentrales Element dafür, dass die bessere Versicherung von Teilzeitarbeitnehmenden und Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen für diese auch finanziell tragbar ist. Für Wüthrich ist klar: «Nur mit dem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag hat die Senkung der Renten um 12 Prozent eine Chance beim Stimmvolk». Das Parlament kann noch einen Weg aus der Sackgasse suchen. Der Sozialpartnerkompromiss weist den Weg.