Im Hinblick auf die Sondersession „Einwanderung“ im März präsentiert der Bundesrat ein Massnahmenpaket gegen Missbräuche im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Die Massnahmen sind vor allem kosmetischer Art. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert vom Bundesrat, dass er auf die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik und einer weiteren Verbesserung des Schutzinstrumentariums für die hiesigen Arbeitsbedingungen reagiert.
Der Bundesrat hat heute ein präventives Massnahmenpaket gegen möglicher Missbräuche und Fehlentwicklungen bei der Personenfreizügigkeit verabschiedet. Die Initiative ist begrüssenswert, die konkreten Massnahmen sind mengenmässig kaum von grosser und wirkungsvoller Bedeutung.
Bereits heute bekämpfen die RAV konsequent und streng jegliche Missbräuche
Betreffend die Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsbezüge wurden kaum wirkliche Neuerungen eingeführt. Bereits heute gehen die RAV sowohl bei ausländischen als auch schweizerischen Erwerbslosen konsequent gegen Missbräuche vor: unberechtigte Leistungsansprüche werden verweigert und Leute von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. Zudem ist seit der Einführung der Personenfreizügigkeit die Zahl der Totalisierungen mit einigen Tausend Fällen sehr gering. Das Missbrauchspotential ist bereits auf ein absolutes Minimum reduziert.
Aktive Arbeitsmarktpolitik und Verstärkung der flankierenden Massnahmen
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert den Bundesrat auf, die wirklichen Probleme des Arbeitsmarktes anzugehen. So sind die Versicherungsleistungen der Erwerbslosen zu stärken anstatt abzubauen. Insbesondere muss die Arbeitsmarktfähigkeit der hiesigen Erwerbslosen mittels Ausbildung erhalten und erhöht werden. Nur so können sie beim nächsten Aufschwung wieder Fuss fassen auf dem Arbeitsmarkt. Gegen den zunehmenden Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen ist das Schutzinstrumentarium der flankierenden Massnahmen zu verbessern. Die Kontrollen und Sanktionen sind nochmals zu verstärken und mittels Gesamt- und Normalarbeitsverträgen sind verbindliche Mindestlöhne festzulegen.