Im zweiten Anlauf ist heute auch der Ständerat zur Vernunft gekommen und hat dem Prinzip „Ein Kind, eine Zulage“ zugestimmt. Die CVP hat sich an ihre familienpolitische Verantwortung erinnert und das Anrecht für Selbständigerwerbende auf Familienzulagen unterstützt. Der Grundsatz „Ein Kind, eine Zulage“ ist schon länger ein wichtiges Anliegen von Travail.Suisse. Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden ist sehr erfreut über den heutigen Entscheid. Er wird sich im Rahmen der nun folgenden Detailberatung im Ständerat weiterhin für das Anliegen einsetzen.
Heute haben Selbständigerwerbende in vielen Kantonen kein Anrecht auf Kinder- und Ausbildungszulagen für ihre Kinder. Die von der Stimmbevölkerung 2006 mit aller Klarheit gewünschte Harmonisierung bleibt damit bis heute unvollständig. Der ehemalige Travail.Suisse-Präsident Hugo Fasel hat deshalb mit einer parlamentarischen Initiative gefordert, dass auch Selbständigerwerbende dem schweizerischen Familienzulagengesetz unterstellt werden. Travail.Suisse hat einen Vorschlag zur Umsetzung dieses Anliegens in die Diskussion eingebracht. Der Nationalrat ist dieser Argumentation gefolgt und hat das schweizerische Familienzulagengesetz entsprechend geändert. Heute hat sich in der Differenzbereinigung auch der Ständerat im Grundsatz für das Anliegen „Ein Kind, eine Zulage“ ausgesprochen.
Wichtiger Etappensieg
Damit ist ein weiterer Etappensieg für faire Kinderzulagen für alle errungen. Travail.Suisse ist erfreut, dass die Mehrheit der CVP sich heute an ihre familienpolitische Verantwortung erinnert und dem Anliegen in der Eintretensdebatte zugestimmt hat. Der Dachverband der Arbeitnehmenden erwartet nun, dass sich die CVP zusammen mit der Linken in der nun folgenden Detailberatung weiterhin konsequent hinter die vom Nationalrat bereits gutgeheissene Lösung stellt. Nur so kann die stossende Unterscheidung der Kinder von Selbständigerwerbenden und der Kinder von Arbeitnehmenden beseitigt und die bestehende Lücke geschlossen werden.
Bedürfnis ist gegeben
Dass bereits 13 Kantone Zulagen an Selbständigerwerbende ausrichten, zeigt: Das Bedürfnis ist vorhanden. Familienzulagen sind auch bei Selbständigerwerbenden kein Luxus, sondern wichtiger Bestandteil des Familienbudgets. Ausserdem erhalten die Bauern – als Selbständigerwerbende notabene – seit jeher Kinderzulagen für ihre Kinder. Was für die Bauern gilt, soll auch für die anderen Selbständigerwerbenden gelten. Wer sich heute als Vater oder Mutter selbständig macht, soll nicht mit dem Entzug der Familienzulagen dafür bestraft werden. Zudem wird das Missbrauchsrisiko eingeschränkt. Heute kann ein Selbständigerwerbender mittels einer geringfügigen Anstellung seiner Frau von wenigen Stunden pro Woche einen Anspruch auf eine volle Zulage erwirken. Dies ohne auf einem vollen Lohn die Finanzierungsbeiträge zu bezahlen. Mit einer Unterstellung der Selbständigerwerbenden ist dieses Vorgehen ausgeschlossen.