Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist die Arbeitslosenversicherung das Gegenstück zum flexiblen Arbeitsmarkt in der Schweiz. Damit die Arbeitslosenversicherung diese Rolle übernehmen kann, muss sie solid finanziert sein. Das ist mit der 4. AVIG-Revision nicht der Fall. Dies öffnet einem weiteren Leistungsabbau Tür und Tor und führt zu einer inakzeptablen Aushöhlung der Arbeitslosenversicherung. Deshalb haben Travail.Suisse und die angeschlossenen Verbände beschlossen, das Referendum gegen die 4. AVIG-Revision zu lancieren. Heute beginnt die Unterschriftensammlung für dieses Referendum.
Für Travail.Suisse muss eine solide Finanzierung der Arbeitslosenversicherung die langfristige Stabilität dieses Sozialwerks garantieren. Dazu ist es vor allem nötig, dass allfällige Schulden innert nützlicher Frist abgebaut werden. Diese Anforderung ist mit der 4. Revision der Arbeitslosenversicherung ganz klar nicht erfüllt.
Schuldensanierung im Schneckentempo
Im Sommer 2010 betragen die Schulden der Arbeitslosenversicherung ca. 7 Milliarden Franken. Aufgrund der hohen und anhaltenden Arbeitslosigkeit werden sie weiter ansteigen. Eine abwechselnde Verschuldung und Entschuldung liegt in der Natur der Arbeitslosenversicherung. Umso wichtiger ist es für die Arbeitslosenversicherung, am Ende eines Aufschwungs keine Schulden zu haben. Das Finanzierungsmodell der 4. Revision verfehlt dieses Ziel bei weitem. Die Sanierung soll 18 Jahre dauern. Das ist bei einer Versicherung, die starken konjunkturellen Schwankungen unterworfen ist, ein schlechter Witz.
Heutiges Gesetz ist besser
Dieser langsame Schuldenabbau ist inakzeptabel. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es auch anders geht. Nach der Arbeitsmarktkrise der 90er Jahre wurden die Schulden in der Höhe von 8.8 Milliarden Franken dank höheren Lohnbeiträgen innert vier Jahren abgebaut. Und auch das bestehende Gesetz lässt eine schnellere Sanierung zu. Sobald die Schulden der Arbeitslosenversicherung nämlich 2.5 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme erreichen – und das ist in diesem Jahr der Fall – kann der Bundesrat die Beitragssätze um maximal 0.5 Prozent (1’150 Mio. Franken Mehreinnahmen) erhöhen und das Solidaritätsprozent (160 Mio. Franken) einführen. Fazit: Ohne Revision steht mehr Geld für die Schuldensanierung zur Verfügung als mit Revision.
Fehlender Schuldenabbau öffnet weiterem Leistungsabbau Tür und Tor
Ein Schuldenabbau über 18 Jahre dauert viel zu lange und öffnet einem weiteren Leistungsabbau Tür und Tor. Denn bei einem Schuldenstand von mehreren Milliarden Franken ist es ein Leichtes, Druck für einen Leistungsabbau aufzubauen. Damit würde die Arbeitslosenversicherung weiter ausgehöhlt. Das ist für die Arbeitnehmenden in der Schweiz untragbar und unannehmbar.