Dass sich die Arbeitslosenversicherung finanziell derart in Schieflage befindet, ist auf zu optimistische Annahmen im Rahmen der 3. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und auf das lange Aufschieben von Sanierungsmassnahmen des Bundesrates zurückzuführen. Die 4. Revision fährt mit dieser Nachlässigkeit fort: Das Parlament verzichtet auf eine rasche und nachhaltige Schuldensanierung und zieht die Sanierung mit halbherzigen Massnahmen über 18 Jahre bis mindestens ins Jahr 2029 hinaus.