Die Zeit, die eine Frau nach Wiederaufnahme ihrer Arbeit für das Stillen ihres Kindes aufwendet, gilt als Arbeitszeit. Die Bezahlung dieser Zeit ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Nur die Rechtsprechung kann der skandalösen Praxis gewisser Arbeitgeber, die diese Zeit vom Lohn der betroffenen Frauen abziehen, einen Riegel schieben. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170’000 Arbeitnehmenden, freut sich, dass zum ersten Mal eine Arbeitnehmerin sich getraut hat, ihren Fall vor das Genfer Arbeitsgericht zu bringen. Die Gerichtsverhandlung findet am kommenden 16. November statt. Alle erwerbstätigen Mütter hoffen, dass das Urteil sich nach den letzten Stellungnahmen des Bundesrates zum Thema richtet.