An der Lehrstellenkonferenz werden von den Verbundpartnern jedes Mal grundlegende strategische Entscheidungen in Bezug auf die Berufsbildung getroffen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, ist erfreut, dass auch in diesem Jahr durch die Lehrstellenkonferenz neue Impulse ausgelöst wurden.
Die Berufsbildung ist darauf angewiesen, dass sie frühzeitig auf neue Herausforderungen reagiert. Nur so bleibt sie zukunftsfähig und kann sowohl die Bedürfnisse der Wirtschaft nach gut qualifizierten Fachkräften ernst nehmen wie auch attraktiv für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleiben. Für Travail.Suisse sind vor allem vier Entscheidungen der Lehrstellenkonferenz1 von besonderer Bedeutung:
Grundlagenbericht zur Nachholbildung
Das Berufsbildungsgesetz sieht die Möglichkeit von Nachholbildungen vor. Es sieht aber in seiner heutigen Form nicht vor, dass die Nachholbildungen bewusst gefördert werden. Der Arbeitsmarkt ist jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels verstärkt auf Nachholbildungen angewiesen, insbesondere auf Nachholbildungen von Personen, die noch über keinen beruflichen Erstabschluss verfügen. Indem die Lehrstellenkonferenz einen Grundlagenbericht zur Nachholbildung verlangt, setzt sie den Grundstein zur bewussten und zielgerichteten Förderung der Nachholbildung. Travail.Suisse ist überzeugt, dass die Förderung der Nachholbildung von Personen ohne beruflichen Erstabschluss eines der zentralen bildungspolitischen Themen der nächsten Jahre werden muss. Ein Berufsabschluss verbessert nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig, sondern ist auch für die Gesellschaft höchst profitabel und trägt dazu bei, den absehbaren demografischen Fachkräftemangel zu lindern. Die Alternative zu mehr Nachholbildung sind erstens mehr Migration und zweitens höhere Kosten bei der sozialen Sicherheit. Dies zeigen Studien, die Travail.Suisse zum Thema Nachholbildung veröffentlicht hat (http://www.travailsuisse.ch/de/node/3145).
Massnahmen zur Mobilitätsförderung in der Berufsbildung
An den Gymnasien ist es selbstverständlich, dass die Studierenden neben der Muttersprache mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Zudem haben die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die Möglichkeit, durch ein internationales Austauschjahr eine Fremdsprache vertieft kennenzulernen. Auf der Seite der Berufsbildung sieht das anders aus. Etwa 50 Prozent der Jugendlichen in Berufslehren ohne Berufsmaturität erhalten keine obligatorische fremdsprachliche Förderung. Im gewerblich-industriellen Bereich sind es sogar fast 80 Prozent! Zudem verfügen Austausch- und Mobilitätsprogramme in der Berufsbildung über wenig Tradition. Dadurch, dass die Mobilität und das Fremdsprachenlernen in der Berufsbildung nur eine untergeordnete Rolle spielen, verpasst die Schweiz vielerlei Chancen, ihre Berufslernenden gut auf den europäischen Arbeitsmarkt und die Weiterbildung vorzubereiten: Denn dort wird heute immer öfter erwartet, dass sie sich in mehreren Sprachen verständigen und in multikulturellen Kontexten bewegen können. Travail.Suisse begrüsst deshalb explizit die beschlossenen Massnahmen zur Mobilitätsförderung2 in der Berufsbildung.
Stärkung der höheren Berufsbildung und der Berufsmaturität
Die Höherqualifikation der Berufsleute über die höhere Berufsbildung und die Berufsmaturität mit anschliessender Fachhochschule leistet einen überaus wichtigen Beitrag an die Qualität, die Produktivität und Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft. Sie so zu stärken, dass ihre Vorzüge national und international bekannt sind und eine gleichwertige Anerkennung wie die allgemeinbildenden Wege erhalten, ist absolut notwendig. Aus Sicht von Travail.Suisse wäre es klug, wenn das zukünftige Staatssekretariat zur Erreichung dieses Zieles die Verbundpartner stärker einbeziehen würde. Eine Möglichkeit wäre, den Artikel 55.3 des Berufsbildungsgesetzes dafür einzusetzen5 und vom Bundesrat zu verlangen, dass spezifische und innovative Projekte der Verbundpartner zur besseren Positionierung der Berufsbildung auf der internationalen Bühne in Zukunft über den Artikel 54 finanziert werden können. Gegenwärtig fehlt dem Berufsbildungsgesetz die Dimension einer Verantwortung der Verbundpartner für die internationale Positionierung der Berufsbildung. Allenfalls müsste dieses Anliegen auf eine geschickte Art in eine Revision des Berufsbildungsgesetzes eingebracht werden.
Potenzial von Migrantinnen und Migranten vermehrt nutzen
Die Lehrstellenkonferenz sieht auch eine bessere Nutzung des Potenzials von Migrantinnen und Migranten für die Berufsbildung vor: „Wichtige Hinweise liefert hier das Forschungsprojekt MIRAGE <Migranten als gesellschaftliche Aufsteiger> der Universität Fribourg. Empfohlen wird insbesondere, sich von der bisherigen Defizitperspektive zu lösen, den Fokus auf das mögliche Potenzial von Migrantinnen und Migranten zu richten und eine gezieltere und „offensivere“ Förderung in der Berufsbildung anzustreben. Weiter sollen mit gezielten Sensibilisierungs- und Kommunikationsmassnahmen die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsbildung gerade bei Migrantinnen und Migranten bekannter gemacht werden“3. Travail.Suisse ist in diesem Zusammenhang daran, ein Projekt zum Thema „Elternbildung für fremdsprachige Eltern: Berufswahl und Lehrstellensuche“ zusammen mit dem Dachverband der Migrantenorganisationen (www.fimm.ch) aufzubauen. Wir hoffen, dass unser Projekt vom Bund unterstützt wird.