Eine Mehrheit der BVG-Kommission will den Mindestzins auf dem Tiefststand von 2 Prozent halten. Dabei stützt sie sich auf verschiedene Formeln. Offenbar aber immer auf diejenige, welche gerade einen möglichst tiefen Mindestzins ergibt. Anders ist nicht zu verstehen, warum dem Bundesrat ein so tiefer Zinssatz empfohlen wird. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rendite einer Pensionskasse betrug für die letzten 12 Monate gemäss einem Performancevergleich des Pensionskassenverbands ASIP 7.9 Prozent. Travail.Suisse, der Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, fordert vom Bundesrat, dass er bei der Festlegung des Mindestzinssatzes die erzielte Performance der Pensionskassen und die Interessen der versicherten Arbeitnehmenden berücksichtigt und somit den unfair tiefen Zinssatz nach oben korrigiert.
Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Die den Sozialpartnern zur Konsultation vorgelegten Formeln ergeben klar höhere Werte, als sie die BVG-Kommission nun dem Bundesrat empfiehlt. Selbst die Formeln, welche mehrere Sicherheitsmargen beinhalten, legen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes nahe.
Der Mindestzins muss sich in erster Linie an der Entwicklung eines typischen Portfolios einer Pensionskasse orientieren. Und diese Entwicklung war über die letzten 12 Monate gesehen allen Unkenrufen zum Trotz nicht so schlecht. Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere zukünftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen. Berücksichtigt werden muss die tatsächlich erzielte Rendite. Im Falle einer nachgewiesenen negativen Entwicklung der Anlageergebnisse der Pensionskassen hat der Bundesrat bereits nächstes Jahr die Möglichkeit zu einer Korrektur.
Travail.Suisse fordert vom Bundesrat, dass er im Interesse der versicherten Arbeitnehmenden einen vernünftigen Mindestzinssatz festlegt. Die Berechnungen von Travail.Suisse ergeben einen Mindestzinssatz von mindestens 2.75 Prozent. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule hat seine Berechtigung nur dann, wenn der Zins einen wesentlichen Beitrag zur Äufnung des Alterskapitals leistet. Wenn der Mindestzins, der auch die Funktion einer Benchmark hat, systematisch zu tief angesetzt wird, verliert die zweite Säule ihre Attraktivität und damit den politischen Rückhalt in der Bevölkerung.