Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170’000 Arbeitnehmenden, erwartet vom Bundesrat, dass er die Diskussion über das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union jetzt eröffnet. Dabei sind alle Optionen zu prüfen, um zu verhindern, später vor ein negatives Fait accompli gestellt zu werden.
Mit seinem Entscheid, den bilateralen Weg fortzusetzen, anerkennt der Bundesrat, dass dieser Weg schwieriger geworden ist, da die EU die Übernahme ihres Rechts fordert. Wenn die Landesregierung keine anderen Optionen als ein allfälliges Rahmenabkommen (um die institutionellen Fragen der bilateralen Abkommen zu regeln) in Aussicht stellt, schiebt sie die Diskussion nur auf und lässt die Schweiz ein grosses Risiko eingehen: das Risiko, später unter Druck von aussen und ohne demokratische Diskussion – wie das bei der UBS der Fall war – über ihr Verhältnis zur EU entscheiden zu müssen.
Im Zusammenhang mit dieser dringenden Diskussion haben die Arbeitnehmenden zwei wesentliche Interessen:
• Der Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Markt muss weiterhin gewährleistet bleiben, damit in der Schweiz Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden.
• Die Arbeitnehmenden müssen ebenfalls in den Genuss der in der EU gültigen sozialen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen kommen.
Eher EWR als Fortsetzung des bilateralen Weges
Angesichts dieser Interessen ist der EWR der Fortsetzung des bilateralen Wegs vorzuziehen. Der EWR ist zwar mit einem ähnlichen Souveränitätsverlust verbunden, bietet der Schweizer Wirtschaft aber einen umfassenderen Zugang zum EU-Markt und gewährleistet, dass die Arbeitnehmenden von den sozialen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen der EU profitieren (Elternurlaub von 4 Monaten, Übernahme der europäischen Rahmenvereinbarungen durch die Sozialpartner in die Schweizer Gesamtarbeitsverträge (GAV) usw.).
Es muss ebenfalls über einen Beitritt der Schweiz zur EU diskutiert werden. Für Travail.Suisse kommt ein solcher indes nur in Frage, wenn es gelingt, eine lange Übergangsfrist für die Einführung des Euro auszuhandeln und einen für alle Einkommenskategorien gerechten Ausgleich der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu beschliessen.