COVID-19-Verordnung: Krisenfenster für Kantone – Gesundheit muss Priorität haben
Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist die Einführung eines Krisenfensters für die Kantone richtig. Der Bundesrat berücksichtigt damit die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht, aber immerhin hat er präzisiert, dass zeitliche und finanzielle Kompensationen weiterhin geschuldet werden. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.
Der Staatsrat des Kantons Tessin hat mit Unterstützung der Tessiner Sozialpartner die Wirtschaft im Grundsatz gestoppt. Der Corona-Virus ist im Tessin bereits stärker verbreitet und die Behörden vor Ort sahen sich gezwungen zu handeln. Travail.Suisse steht in engem Kontakt mit seiner Mitgliedsorganisation OCST, der Gewerkschaftsorganisation Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, und begrüsst, dass in dieser Situation eine pragmatische Lösung gefunden werden konnte und die Tessiner Unternehmen mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates für ihre Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen können. „Der Bundesrat hat mit dem Krisenfenster ein Instrument geschaffen, um den spezifischen Situationen in den Kantonen begegnen zu können“ sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Er begrüsst, dass die Sozialpartner der Einführung zustimmen müssen.
Travail.Suisse hat als nationaler Sozialpartner vom Bundesrat und den Bundesbehörden mehrfach gefordert, dass in der schwierigen Situation die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert und bereits beschlossene Verschlechterungen zurückgenommen werden. Konkret wird mit der Covid-Verordnung das Arbeitsgesetz für das Spitalpersonal sistiert. Das Gesundheitspersonal leistet einen enormen Einsatz, weshalb seine eigene Gesundheit besser geschützt und nicht noch mehr gefährdet werden sollte. Der Bundesrat will trotzdem an der Sistierung festhalten. Er hat heute in Art. 10a Abs. 5 immerhin präzisiert, dass zeitliche und finanzielle Kompensationen geschuldet sind. Travail.Suisse fordert auch in Zeiten des Notrechts den Einbezug der Sozialpartner, bevor das Arbeitsrecht angepasst wird.
Der Bundesrat erinnert daran, dass die Gesundheitsschutzmassnahmen weiterhin unbedingt befolgt werden müssen. Nur so kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden. Travail.Suisse unterstreicht die Aussagen des Bundesrates: Nur Unternehmen, die die BAG-Massnahmen befolgen, sollen ihren Betrieb weiterführen können. Travail.Suisse fordert alle Unternehmen auf, den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden einzuhalten, und fordert von den kantonalen Behörden, die Anzahl der Kontrollen in den Betrieben zusammen mit der Suva zu erhöhen.
Kurzarbeitsgesuche für 656‘000 Arbeitnehmende sind bereits von Unternehmen eingereicht worden. Damit wird das grosse Ausmass dieser Krise immer deutlicher sichtbar, in der Finanzkrise waren es bis 90‘000. „Kurzarbeit ist das Instrument der Stunde und verhindert Entlassungen“, ist Adrian Wüthrich überzeugt.