Die Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer ist nur annehmbar, wenn sie keine Steuerausfälle zur Folge hat. Eine Gegenfinanzierung, wie sie der Bundesrat mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung vorschlägt, ist abzulehnen. Es darf nicht sein, dass Personen mit bescheidenem Einkommen die Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken berappen müssen, von denen wohlhabende Ehepaare profitieren.
Bei der direkten Bundessteuer besteht eine Ungleichbehandlung von Konkubinats- und Ehepaaren mit zwei Einkommen, wenn das Gesamteinkommen hoch ist. Auch zahlreiche pensionierte Ehepaare mit mittlerem oder hohem Einkommen zahlen mehr Steuern als Konkubinatspaare. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts widerspricht dies der Verfassung. Das Bundesgericht stützt sich in seinem Urteil auf komplexe Berichte zur Steuerbelastung verschiedener Familienmodelle.
Mit sogenannten Sofortmassnahmen wurde im Januar 2008 die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren für 160’000 Zweiverdienerehepaare beseitigt, d.h. für 66 Prozent der betroffenen Paare. Rund 80’000 Ehepaare mit zwei Einkommen (über 100’000 Franken pro Jahr) bezahlen heute noch mehr Steuern als entsprechende Konkubinatspaare. Die Reform betrifft in erster Linie diese Kategorie von Steuerzahlenden, aber auch gewisse Rentnerehepaare, die schlechter gestellt sind als pensionierte Konkubinatspaare.
Travail.Suisse hält eine Reform nicht für dringlich, spricht sich aber nicht grundsätzlich gegen ein Reformprojekt aus, das eine verfassungswidrige Situation beseitigen soll. Allerdings knüpft Travail.Suisse die Zustimmung an die Bedingung, dass keine Steuerausfälle entstehen, und die Belastung nicht auf die tiefen und mittleren Einkommen verlagert wird.
Der Bundesrat hat sich für das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» für Ehepaare entschieden, weil es weniger Steuerausfälle zur Folge hat als andere Besteuerungsmodelle. Aber auch dieses Modell verursacht Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken pro Jahr.
Diese Kosten sind auch darauf zurückzuführen, dass von einer Umverteilung der Steuerbelastung, die bestimmte Kategorien betrifft (hier die Ehe- und Konkubinatspaare mit zwei Einkommen), noch weitere Steuerzahlende betroffen sind, in diesem Fall die Einverdienerehepaare. Um eine neuerliche verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu vermeiden, sieht deshalb die geplante Reform einen Abzug für Einverdienerehepaare vor.
Geplante Reform bringt Steuergeschenke für wohlhabende Ehepaare
Das Grundproblem besteht darin, dass diese Reform, unabhängig vom ursprünglichen Ziel, einer Einführung von Steuergeschenken für wohlhabende Paare gleichkommt. Denn von den vorgesehenen Steuererleichterungen im Umfang von fast 800 Millionen Franken würden Paare mit einem Einkommen zwischen 100’000 und 500’000 Franken profitieren, in erster Linie Zweiverdienerehepaare. Die Einsparungen der Steuerzahlenden mit einem Einkommen zwischen 50’000 und 100’000 Franken belaufen sich dagegen nur auf knapp 135 Millionen Franken, wobei diese in erster Linie Rentnerehepaaren zugute kämen, die im Gegensatz zu jungen Familien weniger darauf angewiesen sind.
Je höher das Einkommen, desto grösser fallen die Steuersenkungen aus: Für ein kinderloses Ehepaar mit zwei Einkommen (je 50 Prozent) und einem Reineinkommen von 200’000 Franken zum Beispiel beläuft sich die Steuerreduktion auf 4’500 Franken. Für die sehr hohen Einkommen – im Bereich von 500’000 Franken – beträgt die Einsparung rund 10’000 Franken.
Richtig wäre die Annahme, dass ein Grund für die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren in der Bevorzugung der Zweiverdienerkonkubinatspaare liegt. Zur Beseitigung dieser Benachteiligung sollten deshalb nicht die Steuern der Zweiverdienerehepaare den Steuern der Konkubinatspaare angepasst werden, sondern umgekehrt: Die Steuern von Konkubinatspaaren sollten so erhöht werden, dass diese gleich viel bezahlen wie Ehepaare. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts muss die Belastung für ein Zweiverdienerehepaar gleich hoch sein wie für ein Konkubinatspaar mit zwei Einkommen. Zwar würden Konkubinatspaare mit der vorgesehenen Reform leicht stärker belastet. Diese Mehrbelastung wäre aber wesentlich geringer als die Steuersenkungen für wohlhabende Ehepaare mit oder ohne Kinder: Grossverdiener müssten maximal 1’500 Franken mehr bezahlen. Wenn die Reform steuerneutral sein soll, muss deshalb in erster Linie die Belastung der Konkubinatspaare erhöht und der Tarif für Zweiverdienerehepaare nur minimal gesenkt werden.
Für Travail.Suisse ist die Reform nur annehmbar, wenn sie kostenneutral ist. Eine Reform zu unterstützen, die Mindereinnahmen in dieser Grössenordnung bei der direkten Bundessteuer zur Folge hat, ist ausgeschlossen. Das Modell hätte auch negative Auswirkungen auf die Kantone, da diese 17 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer erhalten. Deshalb müssen die Tarife für Konkubinats- und Ehepaare mit zwei Einkommen so revidiert werden, dass keine Steuerausfälle entstehen.
Gegenfinanzierung: Steuerzahlende mit bescheidenem Einkommen werden zur Kasse gebeten!
Zwar sieht der Bundesrat eine Gegenfinanzierung vor. Doch die geplanten Massnahmen sind inakzeptabel. Erstens sind Ausgabensenkungen vorgesehen. Es wäre aber falsch, Mittel zu kürzen, die zum Beispiel die Bildung oder andere wichtige Bereiche betreffen könnten, und gleichzeitig wohlhabende Ehepaare und Rentnerehepaare zu entlasten. Auf der Einnahmenseite läuft die vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung – die zudem eine Verfassungsänderung erfordert – darauf hinaus, dass Personen mit bescheidenem Einkommen für einen Teil der Reform zur Kasse gebeten werden. Der vorübergehende Verzicht auf den Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer würde zwar vorwiegend wohlhabende Paare belasten, die Massnahme wäre aber zeitlich beschränkt und würde ihre Wirkung nur langsam entfalten.
Kein Spielraum für Steuersenkungen
Grundsätzlich bekämpft Travail.Suisse jedes Projekt, das Steuereinbussen zur Folge hat. Die Schweiz befindet sich aktuell in einer komfortablen Finanzlage, diese kann sich aber angesichts der grossen wirtschaftlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Eurokrise und der Entwicklung der globalen Konjunktur verschlechtern. Ausserdem wird die Schweiz aufgrund des Steuerstreits mit der EU früher oder später gezwungen sein, die diskriminierenden Steuersysteme gewisser Kantone zu revidieren. Dies wird nicht ohne Steuereinbussen geschehen. Schliesslich steht unser Land vor beträchtlichen Investitionen, die zur Sicherung des künftigen Wohlstands unabdingbar sind. Diese stehen in Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung, mit der Abkehr von der Atomenergie zugunsten von sauberen Energiequellen und mit dem notwendigen umfangreichen Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Der öffentlichen Hand die Mittel zur Umsetzung wegweisender Investitionen zu entziehen, von denen der künftige Wohlstand der Schweiz abhängt, wäre äusserst kurzsichtig.
Travail.Suisse wird im Rahmen des soeben eröffneten Vernehmlassungsverfahrens detailliert zur Vorlage Stellung nehmen. Die Grundrichtung ist aber klar: Nein zu einem Projekt, das unter dem Deckmantel der steuerlichen Gleichbehandlung Steuergeschenke an wohlhabende Paare macht. Travail.Suisse wird nur eine Reform unterstützen, die keine negativen Auswirkungen auf die tiefen und mittleren Einkommen hat und steuerneutral ist.