Der Bundesrat hat heute wichtige Entscheide zur Zukunft der Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union gefällt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst insbesondere die eindeutige Klärung des Bundesrates, dass es mit dem institutionellen Rahmenabkommen nicht zu einer Schwächung der Flankierenden Massnahmen und damit des Schutzes der Löhne und Arbeitsbedingungen kommen darf.
Travail.Suisse kann das Signal an die Europäische Union nur unterstreichen: Das Rahmenabkommen gibt es nur mit Lohnschutz. Mit dieser klaren Haltung ist Travail.Suisse bereit, den Bundesrat bei weiteren Gesprächen zu begleiten. Mit der Veröffentlichung der Botschaft zur Kündigungsinitiative wird zudem der Weg für eine rasche Behandlung im Parlament und eine Abstimmung im nächsten Jahr freigemacht. Die Bekämpfung der Initiative muss jetzt Priorität erhalten, da die Annahme das Ende des bilateralen Weges mit der EU und der Flankierenden Massnahmen bedeutet.
Geregelte Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin und direkte Nachbarin sind für Travail.Suisse unabdingbar: Für die exportierenden Unternehmen und ihre Arbeitsplätze, aber auch für die rund 25 Prozent Erwerbstätigen in der Schweiz mit einem EU-Pass und die knappe halbe Million Schweizer/-innen mit Wohnsitz in der EU. Travail.Suisse unterstützt deshalb die Bilateralen Verträge mit der EU. Mit der Personenfreizügigkeit ist aber der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Schweiz absolut zentral. Dazu wurden die Flankierenden Massnahmen (FlaM) eingeführt, eigenständig ausgestaltet und in einem dualen Vollzug umgesetzt – beteiligt sind Bund, Kantone und die Sozialpartner.
Für ein Rahmenabkommen muss die EU den Schweizer Lohnschutz akzeptieren
Dass die FlaM jetzt in den Geltungsbereich des institutionellen Rahmenabkommens (InstA) fallen und durch EU-Regelungen geschwächt werden sollen, ist für Travail.Suisse nicht akzeptabel. Die Schwächung würde die Unterstützung des Bilateralen Wegs stark gefährden. Das hat Travail.Suisse in mehreren Treffen und in der Ad-hoc-Konsultation dem Bundesrat unmissverständlich erklärt. Dass der Bundesrat den vorliegenden Verhandlungsentwurf für ein InstA jetzt nicht unterzeichnen und erneut das Gespräch mit der EU suchen will, ist für Travail.Suisse daher ein richtiger und wichtiger Entscheid: „Das jetzige InstA hat in einer Abstimmung keine Chance. Will die EU ein Abkommen, dann nur mit dem Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen“, sagt Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident von Travail.Suisse. Er bestätigt: „Wir sind bereit den Bundesrat zusammen mit Kantonen und den anderen Sozialpartnern in dieser klaren Haltung gegenüber der EU zu unterstützen.“
Konsequente und rasche Bekämpfung der Kündigungsinitiative
Heute hat der Bundesrat auch die Botschaft zur Kündigungsinitiative veröffentlicht. Damit steht der zügigen, parlamentarischen Beratung und einer Volksabstimmung im nächsten Jahr nichts mehr im Wege. Wie der Bundesrat lehnt Travail.Suisse die Kündigungsinitiative ab, weshalb jetzt ihre konsequente Bekämpfung zentral ist. „Eine Annahme wäre ein Totalschaden und das Ende des bilateralen Weges mit der EU. Sie würde die Schweiz in die Isolation treiben, was für die Unternehmen und die Arbeitnehmenden viel Unsicherheit bringen würde“, so Adrian Wüthrich weiter. Die Initianten bekämpfen mit dieser Initiative auch die FlaM und den Lohnschutz, weshalb sie auch ein Angriff auf die Sozialpartnerschaft darstellt. Für Travail.Suisse ist entscheidend, dass die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit bekämpft werden und die Rendite – der Vorteil der Personenfreizügigkeit – gerechter verteilt wird. Hier hat der Bundesrat vor drei Wochen mit den Massnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmenden ab 40 Jahren, einer grösseren Unterstützung für arbeitslose, ältere Arbeitnehmenden und Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte Personen ab 60 Jahren einen wichtigen Schritt gemacht, um den Problemen zu begegnen. Travail.Suisse unterstützt die Massnahmen explizit und wird bei den kommenden Umsetzungsarbeiten auf eine rasche Einführung drängen und mithelfen, im Parlament eine Mehrheit für die Einführung der Überbrückungsleistung für die ausgesteuerten älteren Arbeitnehmenden zu erreichen. Für Travail.Suisse ist klar, dass die Schlussabstimmung über die Gesetzesänderung für die Überbrückungsleistung vor der Volksabstimmung über die Kündigungsinitiative erfolgen muss.
Für die Arbeitnehmenden sind die heutigen Entscheide wichtige und richtige Weichenstellungen in der Europapolitik.
Mehr Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident / Nationalrat, Mobile: 079 287 04 93