Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat nach der mündlichen Konsultation mit den Sozialpartnern am 13. März 2019 die schriftliche Konsultationsantwort zum Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens mit der EU dem Bundesrat übermittelt. Wie bereits mehrfach betont, ist ein Rahmenabkommen in dieser Form nicht tragbar. Eine Schwächung der flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen wird von Travail.Suisse entschieden abgelehnt.
Geregelte Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin und direkte Nachbarin sind für Travail.Suisse unabdingbar. Unabdingbar für die exportierenden Unternehmen, unabdingbar aber auch für die rund 25 Prozent Erwerbstätigen in der Schweiz mit einem EU-Pass und die knappe halbe Million Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der EU. Zentral ist der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dazu wurden die flankierenden Massnahmen (FlaM) eingeführt, eigenständig ausgestaltet und in einem dualen Vollzug umgesetzt – beteiligt sind Bund, Kantone und Sozialpartner. Dass die FlaM jetzt in den Geltungsbereich des Rahmenabkommens fallen und durch EU-Regelungen ersetzt werden sollen, ist für Travail.Suisse nicht akzeptabel. Zentrale Elemente der FlaM (Voranmeldefrist und Kautionen) würden unmittelbar geschwächt, sowie die eigenständige Weiterentwicklung oder Anpassung der flankierenden Massnahmen verunmöglicht und das bestehende System in Frage gestellt. „Ein Abkommen, dass den eigenständigen Lohnschutz in der Schweiz schwächt und in Frage stellt, ist für die Arbeitnehmenden ein schlechtes Abkommen“, sagt Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident von Travail.Suisse.
Travail.Suisse hat in seiner Konsultationsantwort neben den grundsätzlichen Einwänden gegen eine Schwächung des Lohnschutzes auch auf die diversen offenen Fragen in Bezug auf eine allfällige Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie sowie den zukünftigen Umgang mit den staatlichen Beihilfen und den Auswirkungen auf den Service Public hingewiesen. Dazu braucht es klare Antworten, welche Folgen ein Rahmenabkommen haben kann. Eine politische Mehrheit für das vorliegende Rahmenabkommen ist somit kaum vorstellbar. „Der Bundesrat ist aufgefordert in politischen Gesprächen mit der EU die Schwachstellen beim Arbeitnehmerschutz auszumerzen, damit die Flankierenden Massnahmen bestehen bleiben. Er muss zudem eine breite Auslegeordnung machen sowie eine Beurteilung und Klärung der weiteren offenen Fragen vornehmen“, sagt Wüthrich. Dazu gehört auch das Mitmachen bei der geplanten Europäischen Arbeitsagentur. Travail.Suisse und seine Verbände werden sich weiter für geregelte Beziehungen mit der EU sowie einen funktionierenden Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen stark machen. Es braucht mehr und nicht weniger Schutz für die Arbeitnehmenden.
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Adrian Wüthrich, Präsident / Nationalrat, Mobile: 079 287 04 93