Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden in der Arbeitswelt haben in den letzten Jahren zugenommen. Dies zeigt sich an steigenden Zahlen bei den Arbeitslosen und den Ausgesteuerten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert einerseits eine gute Weiterbildungspolitik, um die Arbeitsmarktchancen der älteren Arbeitnehmenden zu stärken. Andererseits droht bei einer Aussteuerung wenige Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter der Weg in die Altersarmut – das muss geändert werden.
Die Schwierigkeiten der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt haben sich in den letzten Jahren akzentuiert. Von der ehemals überdurchschnittlichen Arbeitsmarktpartizipation ist nichts mehr übrig und die Anzahl Aussteuerungen hat massiv zugenommen. Für die Betroffenen droht damit trotz langer Erwerbskarriere die Altersarmut.
Schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Die gute Wirtschaftslage der letzten Jahre macht sich endlich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar – die Arbeitslosenzahlen gehen zurück. Davon profitieren aber nicht alle Alterskategorien im gleichen Ausmass. Seit 2013 ist die Zahl der arbeitslosen Personen über 50 Jahren deutlich überdurchschnittlich angestiegen, länger auf hohem Stand verharrt und geht jetzt in der Erholung langsamer zurück als bei den übrigen Alterskategorien. Während es im letzten Jahr im Vergleich zu 2013 bei den beiden jüngeren Alterskategorien deutlich weniger Arbeitslose gab, sind immer noch mehr Personen 50+ bei den regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) gemeldet (vgl. Grafik 1).
Grafik 1: Veränderung der Zahl arbeitsloser Personen nach Alter 2013-2018 (indexiert; 2013=100)
Quelle: AMSTAT; eigene Darstellung
Diese Entwicklung ist einerseits ein Effekt der demographischen Entwicklung. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Aussteuerungen berücksichtigt werden. Dabei zeigt sich insbesondere bei den älteren Arbeitslosen eine deutlich überproportionale Anzahl bei den Aussteuerungen – besonders ausgeprägt seit 2011 (vgl. Grafik 2).
Grafik 2: Veränderung der Sozialhilfequoten nach Alter 2005-2017 (indexiert; 2005=100)
Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik; eigene Darstellung
Während sich für die meisten Alterskategorien von 2005 bis 2017 konstante oder nur leicht steigende Sozialhilfequoten feststellen lassen, ist die Zunahme bei den 56-64-jährigen frappant. Insbesondere seit 2011 steigt die Sozialhilfequote bei den älteren Personen stark überdurchschnittlich. Insgesamt hat sich die Zahl der sozialhilfebeziehenden 56-64-jährigen in dieser Zeitspanne auf über 30‘000 Personen verdoppelt.
Auch aus dem «Barometer Gute Arbeit» von Travail.Suisse sind Anhaltspunkte für Schwierigkeiten der älteren Arbeitnehmenden ersichtlich. So beurteilen ältere Arbeitnehmende ihre Arbeitsmarktfähigkeit deutlich negativer als ihre jüngeren Kolleg/innen. Konkret steigt der Anteil der Arbeitnehmenden, der bei einem freiwilligen oder unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust grosse Schwierigkeiten bei der Suche nach einer vergleichbaren Stelle erwartet, mit zunehmenden Alter markant an (vgl. Grafik 3).
Grafik 3: Wahrgenommene Einschränkungen der Arbeitsmarktfähigkeit nach Alter 2015-2017
Quelle: Berner Fachhochschule, Travail.Suisse, «Barometer Gute Arbeit»
Während bei den 16-29-jährigen jeder Dritte und bei den 30-45-jährigen knapp die Hälfte mit entsprechenden Schwierigkeiten rechnet, glauben bei den 46-65-jährigen rund zwei Drittel nicht oder kaum daran bei Stellenverlust wieder eine vergleichbare Stelle zu finden. Auffällig ist zudem, dass der Anteil der Arbeitnehmenden mit eingeschränkter Arbeitsmarktmobilität bei den beiden jüngeren Alterskategorien stabil bleibt, während er bei den älteren Arbeitnehmenden weiter zunimmt.
Grosse Fallhöhe bei einer Aussteuerung
Bei einer Aussteuerung wenige Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter ist die Fallhöhe besonders gross. Einerseits sind die letzten Jahre vor der Pensionierung besonders wichtig für den Aufbau der BVG-Rente. Dazu tragen die hohen Löhne aufgrund der üblichen Lohnentwicklung und die höchsten Altersgutschriften in Prozenten des koordinierten Lohnes bei. Andererseits droht der gänzliche Ausschluss aus dem Rentensystem der Pensionskassen. Die Ersparnisse in der Pensionskasse bleiben zwar als Vermögen auf einem Freizügigkeitskonto erhalten, lösen so aber keinen Rentenanspruch aus. Drittens bleibt nach einer Aussteuerung nur der Vermögensverzehr, da das letzte soziale Auffangnetz – die Sozialhilfe – erst ab einem Vermögensfreibetrag von 4000 Franken zum Tragen kommt. Teilweise wird dies von den kommunalen Sozialhilfen gar so ausgelegt, dass über Frühpensionierungen auch noch der Zugriff auf die auf dem Freizügigkeitskonto liegenden Pensionskassengelder erwirkt wird. Im Extremfall kann so eine 40-jährige harte Erwerbsbiografie mit gewissem Vermögensaufbau und solider Pensionskassenabdeckung in den letzten Jahren vor der ordentlichen Pensionierung zu einem sozialen und wirtschaftlichen Abstieg führen, der als Alterssicherung lediglich AHV-Rente und allfällige Ergänzungsleitungen übrig lässt und so faktisch zu Altersarmut führt.
Es braucht Massnahmen auf mehreren Ebenen
Ein entscheidendes Ziel ist die Vermeidung der Aussteuerung und damit der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden. Dazu braucht es eine gute Weiterbildungspolitik, in der die einzelnen Personen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand gut zusammenarbeiten. Dazu gehören regelmässige Standortbestimmungen ab der Mitte des Erwerbslebens, eine ausgebaute Berufsbildung für Erwachsene und breitere Unterstützung der Weiterbildungsbemühungen gerade von älteren Arbeitnehmenden. Ein weiteres Element ist eine wirksame Stellenmeldepflicht. Die Stellenmeldepflicht funktioniert so, dass heute deutlich mehr offenen Stellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Entscheidend wird sein, dass die Arbeitgeber bei Stellenbesetzungen auch bereit sind aus der Auswahl an arbeitslosen Personen zu rekrutieren. Es braucht eine vertiefte Analyse der Wirkungen und Effekte der Stellenmeldepflicht, gerade auch für ältere Arbeitslose.
Für ältere ausgesteuerte Arbeitnehmende braucht es Sonderlösung, die den Vermögensverzehr bremsen und insbesondere das für die Altersvorsorge aufgebaute Kapital schützen. Die schnellstmögliche Umsetzung des Verbleibes bei der Pensionskasse auch im Falle von Arbeitslosigkeit, wie sie bereits in der gescheiterten AHV-Reform vorgesehene war, hat für Travail.Suisse höchste Priorität. Weiter soll die Einführung von ausgebauter Arbeitslosenhilfe oder einem System mit Brückenrenten geprüft werden. Entscheidend ist dabei immer die Berücksichtigung, resp. Vermeidung von Fehlanreizen sowohl für Arbeitnehmende wie Arbeitgeber.