Der Vorstand von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, hat an seiner Sitzung die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 19. Mai 2019 gefasst. Er empfiehlt sowohl das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) als auch das Bundesgesetz betreffend die Änderung der EU-Waffenrichtlinie zur Annahme.
Der Vorstand von Travail.Suisse hatte bereits am 10. Oktober 2018 über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) diskutiert und entschieden, das dagegen lancierte Referendum nicht zu unterstützen. An seiner letzten Sitzung hat er diese Haltung bestätigt und für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 die Ja-Parole beschlossen.
Für Travail.Suisse war immer unbestritten, dass die kantonalen Sonderregelungen für die Besteuerung von Statusgesellschaften abgeschafft werden müssen. Genauso unbestritten war allerdings stets, dass es für die damit einhergehenden Steuerverluste eine Kompensation braucht. Mit der Zusatzfinanzierung für die AHV ist diese Kompensation zu einem grossen Teil gewährleistet. Es handelt sich dabei um eine sinnvolle Lösung, zumal sie der ganzen Bevölkerung zugutekommt und dazu beiträgt, die demografisch bedingte Defizitspirale des wichtigsten Schweizer Sozialwerks zu stoppen. Wichtig bleibt, dass die Kantone ihrerseits Ausgleichsmassnahmen beschliessen, um die bei ihnen anfallenden Steuerverluste zu kompensieren.
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Ebenfalls die Ja-Parole hat der Vorstand von Travail.Suisse zum Bundesbeschluss bezüglich der Änderung der EU-Waffenrichtlinie beschlossen. Ein Nein würde die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten gefährden und unter anderem für den Tourismus zu gewichtigen Nachteilen führen.
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