Die Standesinitiative des Kantons Genf forderte die Kompetenz ein, die Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes kantonal und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu überprüfen. Der Ständerat hat diesen Antrag heute abgelehnt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, sieht sich damit in seiner Absicht bestätigt, die Einhaltung der neu im Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnanalysen genau zu überprüfen.
Der Kanton Genf hat mit seiner im Mai 2018 eingereichten Standesinitiative beantragt, den Kantonen die Kompetenz zu übertragen, die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau insbesondere punkto Lohn zu überprüfen.
In der Zwischenzeit hat das Parlament eine minimalistische Revision des Gleichstellungsgesetzes beschlossen. Der neue Text schreibt eine Lohnselbstkontrolle für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten vor, obschon eine Kontrolle ab 50 Beschäftigten empfohlen wurde. Damit sind 99,1% der Unternehmen und 54% der Arbeitnehmenden von dieser neuen Regelung ausgenommen. Darüber hinaus enthält das überarbeitete Gesetz weder offizielle Kontrollmechanismen noch Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen.
Die Handlungsbereitschaft der Kantone ist verständlich und legitim und wird von Travail.Suisse voll und ganz geteilt. Travail.Suisse bedauert, dass der Ständerat die Genfer Initiative abgelehnt hat. Für Valérie Borioli Sandoz, Leiterin der Gleichstellungspolitik, bedeutet diese Entscheidung, „dass es nun an uns liegt, die effektive Anwendung des Gesetzes durch die Entwicklung eigener Instrumente zu überwachen”.
Für weitere Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, 079 598 06 37