Der Nationalrat hat heute als Erstrat das Bundesgesetz über die Familienzulagen teilrevidiert und zwei wichtige Änderungen beschlossen, um den heutigen Realitäten besser Rechnung zu tragen und Lücken zu schliessen: Die höheren Ausbildungszulagen werden neu bereits ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung ausbezahlt, und arbeitslose Mütter können auch Kinderzulagen erhalten.
Mit dem früheren Schuleintritt durch HarmoS gibt es vermehrt Jugendliche, die ihre nachobligatorische Ausbildung vor dem 16. Lebensjahr beginnen. Diese waren bis jetzt vom Bezug der Ausbildungszulagen ausgeschlossen. Die beschlossene Änderung trägt dieser Entwicklung Rechnung. Sie geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt zurück, der die Travail.Suisse-Mitgliedsorganisation transfair präsidiert. Travail.Suisse bedauert, dass die Mehrheit eine Erhöhung der starren Alterslimite der Ausbildungszulage abgelehnt hat. Dies wäre nötig, da die nachobligatorischen Ausbildungen teileweise auch deutlich länger gehen können als früher oder nicht selten durch eine Zweitausbildung ergänzt werden. Immerhin kann ein erster Missstand korrigiert werden und eine Verbesserung der Situation für betroffene Familien erreicht werden. Der Ständerat wird aufgefordert, mindestens den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen.
Erfreut ist Travail.Suisse auch über die zweite beschlossene Verbesserung: Alleinstehende und arbeitslose Mütter sollen neu während der Mutterschaftsentschädigung ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen haben. Für die Betroffenen stellt dies eine wichtige Verbesserung in einer bereits schwierigen Situation dar. Für Nationalrat und Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich ist klar: „Die Diskussion über die Erhöhung der Mindesthöhe der Kinderzulagen muss in der nächsten Legislatur wieder geführt werden. Kinderzulagen sind das bessere Instrument zur Unterstützung der Familien als Kindersteuerabzüge, welche nur Eltern mit den höchsten Einkommen zu Gute kommen.“
Für weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident / Nationalrat, Mobile: 079 287 04 93