Die Abstimmungen vom 19. Mai sind entscheidend für die Schweiz, es geht um viel. Sowohl bei der AHV-Steuervorlage wie auch beim Waffenrecht müssen die Stimmberechtigten über Kompromisse abstimmen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar: Im aktuellen Umfeld ist die Annahme von beiden Vorlagen für die Arbeitnehmenden von Vorteil.
Am 19. Mai stimmen die Schweizer Stimmberechtigten vor den Eidgenössischen Wahlen im Herbst das letzte Mal über Sachvorlagen ab. Es sind zwei gewichtige Abstimmungen, weil von beiden Entscheiden viel für unsere wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz und unser Zusammenleben abhängt. Bei der AHV-Steuervorlage (auch mit STAF abgekürzt) hat die Schweiz die letzte Möglichkeit ihre international geächtete Steuerpraxis zu ändern und mit international konformen Steuervorschriften zu ersetzen. Wird die Vorlage abgelehnt, wird die Schweiz für gewisse Grossunternehmen weiterhin Sondersteuervorschriften haben und damit von der EU auf eine schwarze Liste der Steuerparadiese gesetzt. Das wäre für die Reputation des Standorts Schweiz und die hier ansässigen Unternehmen – und damit für ihre Arbeitsplätze – alles andere als vorteilhaft. Die Schweiz soll nicht mit den Bermudas oder den Vereinigten Arabischen Emiraten als international geächtete Steueroasen gelten, welche die in den letzten Jahren verbesserten OECD-Standards im Bereich der Unternehmenssteuern nicht einhalten.
Werden die Steuerpraktiken mit den in der Vorlage ausgestellten Mindeststeuersätzen nicht in der ganzen Schweiz koordiniert angepasst, werden die Kantone selber versuchen den Reputationsschaden abzuwenden. Es drohen Steuergesetzänderungen in den Kantonen mit offenem Ausgang für die natürlichen Personen – für die Arbeitnehmenden. Die kantonalen Steuergesetze müssen mit der AHV-Steuervorlage zwar auch angepasst werden. Anders als bei der letzten Abstimmung haben fast alle Kantone jetzt skizziert wie sie dies tun wollen. In einigen Kantonen konnten Lösungen gefunden werden, die allen zu Gute kommt. In anderen Kantonen stehen die Entscheide noch aus. Falls Steuerdumping in einem Kanton betrieben werden soll, muss dies mit einem kantonalen Referendum bekämpft werden. Im Kanton Bern ist dies Ende November 2018 gelungen.
Wichtig ist die Tatsache, dass die im Februar 2017 abgelehnte Unternehmenssteuerreform III verbessert wurde. Sie ist nicht alter Wein in neuen Schläuchen. Natürlich geht es immer noch um die Besteuerung der Unternehmen und die Abschaffung der Sonderbesteuerung, aber es wurden die nötigen Lehren gezogen. Die grosszügigen Steuerausfälle wurden begrenzt, die grossen Unternehmen bezahlen auf nationaler Ebene künftig mehr Steuern. Für die Kantone wurden Mindeststeuersätze für die Dividendenbesteuerung von neu 50 Prozent eingeführt (für Bundessteuern 70 Prozent, 10 Prozent mehr als aktuell). Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde faktisch gestrichen, die Patentbox eingeschränkt. Die Städte und Gemeinden sollen über den höheren Kantonsanteil, den der Bund den Kantonen aus der direkten Bundessteuer zahlt, berücksichtigt werden, damit ihre Steuerausfälle durch die Abschaffung der Sonderbesteuerung kompensiert werden können. Die Vorlage entspricht nicht zu 100 Prozent den Vorstellungen von Travail.Suisse, sie ist ein Kompromiss, der aber in die richtige Richtung geht und die aktuelle Situation verbessert. Ein Nein würde nicht dazu führen, dass eine bessere Vorlage entsteht, sondern die Reputation der Schweiz schädigen und längerfristig zu weniger Steuereinnahmen führen. Insbesondere wäre mit dem Nein auch der soziale Ausgleich mit der AHV-Zusatzfinanzierung, der für Travail.Suisse bei der Unternehmenssteuerreform III gefehlt hat, vom Tisch.
Der Vorwurf, die AHV-Steuervorlage sei ein Kuhhandel, weil die AHV-Finanzierung mit den Unternehmenssteuern verknüpft ist, darf nicht der Grund sein die Vorlage abzulehnen. Travail.Suisse hat immer einen sozialen Ausgleich gefordert. Die AHV ist der richtige Ort: Sie benötigt sehr schnell mehr Mittel. Mit dem Nein zur Altersvorsorge 2020 wurden die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die AHV-Rentenalterhöhung für Frauen abgelehnt. Mit der AHV-Steuervorlage werden nun die Lohnbeiträge erstmals seit 40 Jahren um je 0.15 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmende erhöht, was Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Franken entspricht. Diese 600 Mio. Franken Zusatzeinnahmen, die von den Arbeitnehmenden bezahlt werden, werden insbesondere von Gut- bis Bestverdienenden bezahlt, wer mehr verdient, bezahlt auch mehr. Zudem soll neu das gesamte Demografieprozent der Mehrwertsteuer an die AHV fliessen (520 Mio. Franken Mehreinnahmen) und der Bundesbeitrag an die AHV soll erhöht werden (300 Mio. Franken Mehreinnahmen). Für die AHV ist es wichtig, dass dieses Geld schon nächstes Jahr in die Kasse kommt. Wenn nicht, drohen in den nächsten fünf Jahren grössere Defizite und neue Schulden für die AHV. Damit würde es schwieriger eine gute Lösung für die künftige AHV-Sanierung zu finden. Mit der AHV-Steuervorlage können der AHV nun im letzten möglichen Moment zwei Milliarden Mehreinnahmen zugeführt werden ohne dass damit ein Leistungsabbau bei den Renten oder mit dem Rentenalter verknüpft ist. Mit einem Ja am 19. Mai kann die AHV vor einem kurzfristigen Schuldenloch gerettet und gestärkt werden!
Waffenrecht bringt mehr Sicherheit
Am 19. Mai stimmen wir auch über die Waffenrechtsvorlage ab. Aufgrund neuer Bedrohungen – nicht zuletzt wegen der Terroranschläge 2015 in Paris – hat die EU eine neue Waffenrichtlinie ausgearbeitet. Als Schengen-Staat profitieren wir Bürgerinnen und Bürger nicht nur von unserer Reisefreit und der verbesserten Sicherheit, die Schweiz hat bei Änderungen am Schengen-Vertrag auch ein Mitspracherecht und erarbeitete zusammen mit der EU eine pragmatische Lösung, welche die Schweizer (Schiess-)Traditionen speziell berücksichtigt. Trotz zurückhaltender Vorlage bringt das neue Waffenrecht mehr Sicherheit nach Europa und in die Schweiz. Grundsätzlich finden bei der neuen Waffenrechtsvorlage drei Anpassungen statt:
• Verschärfter Zugang zu halbautomatischen Waffen: Halbautomatische Waffen, wie sie auch bei den Pariser Terroranschlägen verwendet wurden, sind neu ausschliesslich mittels Ausnahmebewilligung zu erwerben. Schütz/innen und Jäger/innen sind ausgenommen. Einzig müssen sie nachweisen, dass sie regelmässig schiessen, zum Beispiel indem sie bei einem Schützenverein Mitglied sind. Das Ziel ist, die Waffen, mit denen niemand Schiesssport betreibt, aus dem Umlauf zu nehmen und somit das Risiko von häuslicher Gewalt, Suizid und Terrorismus zu minimieren (dieser Zusammenhang ist wissenschaftlich belegt). Für die Angehörigen der Armee wird sich nichts ändern. Sie können ihre Waffen auch weiterhin ohne Bewilligung zu Hause haben und nach der Dienstpflicht übernehmen.
• Anmeldungspflicht und Markierungspflicht: Aktuelle Waffen-Besitzer/innen müssen ihre neu verbotenen Waffen bei der kantonalen Behörde anmelden. Auch werden einzelne Bestandteile von Feuerwaffen markiert, um eine allfällige Rückverfolgung zu erleichtern.
• Mehr Sicherheit durch Informationsaustausch im Schengenraum: Der Informationsaustausch soll unter den Schengen-Staaten erweitert und systematischer ausgestaltet werden, um die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen aller Kategorien zu verbessern und mehr Sicherheit in Europa zu gewährleisten.
Reisefreit in Europa und Arbeitsplätze in Tourismusregionen in Gefahr
Ohne die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würde die Schengen-Zusammenarbeit automatisch enden, ausser des eher unwahrscheinlichen einstimmigen Entgegenkommens aller EU-Staaten. Bei einem Nein hätte die Polizei somit keinen Zugang mehr zum Schengener Informationssystem (SIS), das für ihre Arbeit von grosser Wichtigkeit ist: Allein im Jahr 2018 lieferte das System 18‘000 Fahndungstreffer. Dazu kommt, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger die Reisefreit in Europa verlieren würden. Wir würden in Europa wieder als Nicht-Europäer behandelt. Für Touristinnen und Touristen aus Übersee wäre für den Besuch der Schweiz auch ein zusätzliches Visum nötig. Viele würden dann wohl auf ihren Europa-Reisen nicht mehr in die Schweiz reisen, weil sie kein zusätzliches Visum besorgen wollen. Tourismusexperten schätzen die Einnahmeausfälle auf über 500 Millionen Franken mit den entsprechenden Folgen für die Arbeitsplätze in der Hotellerie- und Gastrobranche in den Tourismusregionen. Summa summarum bezahlt die Schweiz einen tiefen Preis für ein sichereres Europa. Die Vorteile einer Gesetzesannahme überwiegen bei Weitem, weshalb Travail.Suisse auch diese Vorlage aus Sicht der Arbeitnehmenden unterstützt.
Abstimmen gehen – es geht um die Zukunft der Schweiz!
Hier der Aufruf: Geht am 19. Mai auch wirklich abstimmen! Jede Volksabstimmung ist wichtig, aber diese beiden Vorlagen sind entscheidend für die Schweiz. Wir müssen uns gemeinsam zusammenraufen, damit wir als kleines Land gemeinsam vorwärtskommen. Die getroffenen Kompromisse verdienen unsere Unterstützung. Die paar Minuten sind für alle Arbeitnehmende bestens investierte Zeit.
» Das Argumentarium zur AHV-Steuervorlage finden Sie unter https://bit.ly/2HSuS2Y
» Das Argumentarium zum Waffenrecht finden Sie unter https://bit.ly/2PeJ3kC