h2. An der fünften nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende zeigte Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wie sich ihre Arbeitsmarkt-Situation ver-schlechtert hat und forderte konkrete Massnahmen. Unternehmen sollen angesichts der demo-grafischen Entwicklung eine altersneutrale Personalpolitik leben und Arbeitnehmende ein Le-ben lang unterstützen. Auch Bund und Kantone sind gefordert.
Erstmals lud Bundesrat Guy Parmelin zur Konferenz ältere Arbeitnehmende ein. Der Austausch war wiederum offen und konstruktiv, Travail.Suisse bedauert allerdings sehr, dass keine konkreteren Massnahmen beschlossen wurden.
Aktionsplan ohne Überbrückungsrenten
Erfreulich für die älteren Arbeitnehmenden ist der neue Aktionsplan von Bund und Kantonen für die Intensivierung der „Beratungs-, Wiedereingliederungs- und Vermittlungsdienstleistungen der Regio-nalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zugunsten der älteren Stellensuchenden“. Er verspricht bes-sere Dienstleistungen von der regionalen Arbeitsvermittlungen RAV für den Wiedereinstieg. Zusam-men mit der Stellenmeldepflicht könnte der Aktionsplan Wirkung entfalten. Leider fanden die Sozi-alpartner bei den Überbrückungsrenten keinen Konsens. Diese Überbrückungsrenten sind ange-sichts der aktuellen Situation der älteren Arbeitnehmenden dringend nötig (vgl. Faktenblatt). Immer-hin beschloss das Parlament im Rahmen der EL-Reform und auf Basis einer Forderung aus der ersten Konferenz ältere Arbeitnehmende, dass Stellenlose ab 58 Jahren ein Anrecht auf eine Rente erhalten und bei ihrer letzten Pensionskasse verbleiben können. Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Nationalrat stellt fest: „Die Änderungen im Rahmen der EL-Reform beweisen, dass über die Konferenz ältere Arbeitnehmende Veränderungen ausgelöst werden können. Deshalb wäre jetzt eine klare Forderung nötig gewesen. Wir brauchen eine Brückenrente. Es darf nicht sein, dass über 60-jährige zur Sozialhilfe müssen.“
Fokus muss auf der Aus- und Weiterbildung liegen
Für Travail.Suisse ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung einer der wichtigsten Hebel, damit ältere Arbeitnehmende bis zur Pension arbeitsmarktfähig bleiben. Auf Bundesebene muss die Wei-terbildung im Kredit für Bildung, Forschung und Innovation 2020-2023 zwingend berücksichtigt wer-den. Mit Standortbestimmungen in der Mitte des Berufslebens – unternehmensintern oder mit der öffentlichen Berufs- und Laufbahnberatung – müssen Arbeitnehmende unterstützt werden. Nebst diesen politischen Rahmenbedingungen müssen aber auch Unternehmen stärker verpflichtet werden, ihre Weiterbildungsbudgets auch für über 50-jährige einzusetzen und damit der im Weiterbildungs-gesetz verankerten Pflicht, die Weiterbildung zu begünstigen, nachkommen.
Klar ist: Es darf nicht sein, dass älteren Arbeitnehmenden der Gang zur Sozialhilfe oder der Bezug von Alterskapital droht. Bund, Kantone und Sozialpartner sind gefordert, am selben Strick zu ziehen und gemeinsam Wege zu finden, damit ältere Arbeitnehmende bis zur Pensio-nierung auf dem Arbeitsmarkt verbleiben können und nach der Pensionierung nicht in die Al-tersarmut fallen.