Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen. Die Landesregierung ist sogar über ihren ursprünglichen Entwurf hinausgegangen, indem sie die Sistierung der Auszahlung einer Hilflosenentschädigung und eines Intensivpflegezuschlags der IV für Kinder aufhebt. Weitere ebenso wichtige Massnahmen bleiben zu treffen, aber ein erster sehr wichtiger Schritt ist heute getan worden.
Der Bundesrat hat anerkannt, dass die pflegenden Angehörigen Unterstützung benötigen bei ihrer täglichen Arbeit. Er schlägt dem Parlament vor, die drei im Entwurf vorgeschlagenen Massnahmen zu verabschieden, nämlich die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten, die Schaffung eines bezahlten Betreuungsurlaubs von 14 Wochen für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern und die Ausweitung der Betreuungsgutschriften in der AHV auf Konkubinatspaare sowie bei leichter Hilflosigkeit.
Travail.Suisse gratuliert dem Bundesrat für seine Standhaftigkeit und begrüsst auch die vierte Massnahme, die nicht im Entwurf enthalten war und den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung und einen Intensivpflegezuschlag der IV für Kinder betrifft. Positiv wertet Travail.Suisse ausserdem die vorgesehene Möglichkeit, dass Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern den Betreuungsurlaub nicht am Stück beziehen müssen. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse: “Das ist eine sehr gute Nachricht, denn damit kann der Urlaub an die echten Bedürfnisse der Eltern und auch der Unternehmen angepasst werden“.
Es ist nun am Parlament, diese vier neuen Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit zu diskutieren. Travail.Suisse wird alles daran setzen, damit der Vorschlag von der gegenwärtigen Mehrheit im Parlament nicht zurückgestutzt oder zunichte gemacht wird, wie dies in der laufenden Legislatur bei anderen sozialpolitischen Vorlagen so oft der Fall war.
Es sind vielmehr zusätzliche Massnahmen nötig, wie zum Beispiel ein Langzeiturlaub für Personen, die erwachsene Angehörige betreuen, oder Lösungen im Bereich der beruflichen Vorsorge für jene Personen (meistens Frauen), die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben, um Angehörige zu pflegen. Es bleibt viel zu tun und Travail.Suisse wird sich weiterhin für die Menschen einsetzen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit Angehörige – ob Kinder oder Erwachsene – unterstützen und betreuen.
Für mehr Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, Tel. 079 598 06 37 oder Tel. 031 370 21 1