Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes eröffnet. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist nicht grundsätzlich gegen eine vollständige Öffnung des Strommarktes. Es gibt jedoch Bedingungen, die zwingend eingehalten werden müssen. So braucht es zwingend flankierende Massnahmen für die Arbeitnehmenden der Branche und ein Strommarktabkommen mit der Europäischen Union (EU).
Aus Sicht von Travail.Suisse ist es enttäuschend, dass die Vernehmlassungsvorlage für die Strommarktliberalisierung keine einzige der genannten Bedingungen und keinerlei flankierende Massnahmen für die Arbeitnehmenden in der Elektrizitätsbranche vorsieht. Der Schweizer Strommarkt funktioniert heute gut so wie er ist. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet und die Arbeitsbedingungen sind trotz vieler struktureller Veränderungen in der Regel gut. Es gibt daher aus heutiger Sicht keinen zwingenden Grund, den Schweizer Strommarkt vollständig zu öffnen. Die vollständige Öffnung des Strommarktes ist deshalb für Travail.Suisse abhängig von einem Stromabkommen mit der EU. Bevor ein solches nicht vorliegt, kann keine fundierte Entscheidung getroffen werden können. Einziger positiver Punkt des vorliegenen Projekts im Vergleich zum vorausgegangenen von 2014, ist der Einsatz von Schweizer Strom für die Grundversorgung. Das würde die Schweizer Wasserkraft unterstützen. Mit einer vollständigen Strommarktliberalisierung würde der Wettbewerb zunehmen und die Margen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) drücken. Heute befinden sich fast 90 Prozent dieser EVU im Besitz der öffentlichen Hand. Deshalb sind die Arbeitsbedingungen in der Elektrizitätswirtschaft meist recht gut, ähnlich denen in der öffentlichen Verwaltung. “Es kommt für uns nicht in Frage, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Jetzt gilt es, die Sozialpartnerschaft zu stärken und den Grundsatz eines Branchen-GAV für die Elektrizitätswirtschaft gesetzlich zu verankern”, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) müsste aus Sicht von Travail.Suisse einen Artikel enthalten, der die Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmenden der Elektrizitätswirtschaft fördert, da eine vollständige Liberalisierung die Notwendigkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Energiedienstleistungen und Netzveränderung (Smart Grids oder Smart-Meter) beschleunigen wird. Es liegt auch im Interesse der Elektrizitätswirtschaft, dass dafür ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
Für weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Nationalrat, 079 287 04 93
Denis Torche, Leiter Energiepolitik Travail.Suisse, 031 370 21 11 oder 079 846 35 19