Heute hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 1 Prozent zu belassen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nachvollziehbar, obschon es auch gute Gründe für eine Erhöhung gegeben hätte. Es ist ein Entscheid für Stabilität.
Der Mindestzinssatz ist für die Arbeitnehmenden eine sehr wichtige Grösse. Er gibt den Versicherten eine gewisse Sicherheit, dass neben Beiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebern auch der sogenannt dritte Beitragszahler einen Beitrag ans Alterssparen leistet. Gerade die gewinnorientierten Versicherungsgesellschaften schreiben ihren Versicherten strikt nur den vorgeschriebenen Mindestzinssatz gut. Andere Vorsorgeeinrichtungen beteiligen die Versicherten darüber hinaus, wenn es die Ergebnisse zulassen.
Grundsätzlich begrüsst Travail.Suisse die neue Formel als Indikator zur Herleitung des Mindestzinssatzes. Sie bildet das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen etwas besser ab. Beim Entscheid sollen zudem auch die weiteren Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Diese sind momentan ermutigender als auch schon. So hat sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen letztes Jahr dank guter Renditen weiter verbessert. Dies würde für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes sprechen. Vor dem Hintergrund der bescheidenen Renditen im laufenden Jahr und den stärkeren Schwankungen ist der Entscheid des Bundesrates für Stabilität beim BVG-Mindestzinssatz aber nachvollziehbar.
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