Der Nationalrat hat heute die Differenzen bei der Revision der Ergänzungsleistungen behandelt. Die Mehrheit will die Mietzinsmaxima anpassen. Damit kann vielen Menschen geholfen werden, die heute unter den hohen Mieten leiden. Die Entscheide des Nationalrates sind am untersten verträglichen Niveau. Die Existenzsicherung im Alter und ein würdevolles Leben im Alter sollen auch mit dieser EL-Reform gewährleistet werden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wird die EL-Reform weiterhin eng begleiten. Weitere Verschlechterungen wären nicht tolerierbar.
Travail.Suisse macht darauf aufmerksam, dass die Leistungen der EL für die Existenzsicherung erhalten werden müssen. Es darf kein Nebeneinander von EL und Sozialhilfe geben. Mit den bisherigen Beschlüssen des Nationalrats wäre dies jedoch der Fall. Travail.Suisse nimmt zur Kenntnis, dass der Nationalrat in wichtigen Punkten dem Ständerat gefolgt ist und damit einen Kahlschlag verhindert.
Seit 2001 sind die Mietzinsen im Durchschnitt um fast 25 Prozent angestiegen. Die anrechenbaren Mietzinsmaxima müssen dringend erhöht und an diese steigenden Mietzinsen angepasst werden. Es bräuchte eigentlich Erhöhungen über die bisher gemachten Vorschläge hinaus. Travail.Suisse ist erfreut, dass der Nationalrat die Mietzinsmaxima immerhin gemäss Ständerat erhöhen will. In diesem Punkt wurde eine wichtige Einigung zwischen den Räten erzielt. Positiv ist auch, dass die Bedingung, mindestens 10 Jahre AHV-Beiträge geleistet zu haben für den Erhalt einer EL-Rente, abgelehnt wurde. Dies hätte eine Kostenverschiebung in die Sozialhilfe zur Folge.
Travail.Suisse lehnt eine pauschalisierende Bestrafung eines früheren Kapitalbezugs mittels zehnprozentiger Kürzung der EL-Zahlungen dezidiert ab. Der Nationalrat hat diesen Punkt leider entgegen dem Ständerat bestätigt und eine Differenz belassen. Diese Massnahme ist unausgegoren und nicht durchdacht. So gilt die Kürzung selbst bei einem weit zurückliegenden, geringfügigen Kapitalbezug. Travail.Suisse wird sich im Ständerat dafür einsetzen, dass dieser Punkt gestrichen wird.
Eine Eintrittsschwelle beim Vermögen lehnt Travail.Suisse ebenso ab. Der Nationalrat hat diese Bestimmung gegen den Ständerat beschlossen. Das Vermögen wird bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens bereits stark berücksichtigt. Die Lösung des Ständerats bezüglich EL-Bezüger/-innen mit Wohneigentum ist zudem viel einfacher und hat fast die gleichen Wirkungen.
Bei der Frage der Krankenkassenprämien ist der Nationalrat auf die vernünftigere Linie des Ständerats eingeschwenkt. Travail.Suisse begrüsst, dass bei der Übernahme der Krankenkassenprämie von der kantonalen Durchschnittsprämie ausgegangen werden soll. Das entspricht dem System der EL mit Pauschalen. Diese Differenz wurde bereinigt.
Travail.Suisse bedauert, dass die Beiträge für den Lebensbedarf von Kindern gesenkt werden sollen. Kinder sollen trotz EL-Bezug der Eltern nicht unter prekären Bedingungen aufwachsen müssen. Der Ständerat soll an seiner Haltung festhalten.
Für weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse und Nationalrat, 079 287 04 93
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, 079 777 24 69