Die Anfang dieses Jahres neu gegründete «Nationale Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige» hat mit Nachdruck auf die Bedeutung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung hingewiesen. Die Mitglieder der IG-Betr. Angehörige sind in ihrer täglichen Arbeit mit den Herausforderungen der Angehörigenbetreuung und -pflege konfrontiert und unterstreichen die Notwendigkeit einer starken Positionierung im Hinblick auf die bis zum 16. November laufende Vernehmlassung. Insgesamt befürworten die Mitglieder der IG-Betr. Angehörige die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen.
Wenn eine schwere Krankheit oder eine Behinderung nahestehende Personen trifft, sind die Angehörigen der betroffenen Person an vorderster Front gefordert. Dies sind die betreuenden und pflegenden Angehörigen, ohne die unsere Gesellschaft nicht überlebensfähig wäre. Die Angehörigen von Personen, die an einer schweren oder chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden, sehen sich in der Pflicht, die Betroffenen zu begleiten und mitunter auch zu pflegen. Sie tun dies freiwillig, setzen dabei aber oftmals ihr eigenes inneres Gleichgewicht und ihre Gesundheit aufs Spiel. Insgesamt 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz – oder 35% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren – unterstützen, betreuen und begleiten täglich ein Kind oder eine erwachsene Person. Ihre Zahl dürfte aufgrund der Alterung der Bevölkerung in Zukunft weiter ansteigen.
Für die fünf Gründungsmitglieder der IG-Betr. Angehörige stehen wir bei der Bewältigung dieser Herausforderung noch ganz am Anfang, und weitere Massnahmen auf Bundesebene sind zwingend erforderlich.
• Die IG begrüsst das Engagement des Bundesrates und seine Absicht, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit (Betreuung und Pflege) der betreuenden und pflegenden Angehörigen zu unterstützen, und befürwortet die vorgeschlagenen Massnahmen;
• Die IG wünscht, dass die BetreuerInnen von behinderten Personen bei den beiden Urlaubsarten nicht ausgeschlossen werden, und verlangt, dass andere alltägliche Situationen im Massnahmenpaket des Bundes besser berücksichtigt werden;
• Die IG wird auf die Lücken in diesem ersten Massnahmenpaket hinweisen, insbesondere auf das Fehlen eines Erholungsurlaubs für alle betreuenden und pflegenden Angehörigen sowie von Betreuungszulagen; diese Lücken sind Gegenstand von zwei parlamentarischen Initiativen, die vom Parlament überwiesen wurden.
Alle Mitglieder der IG sind aufgerufen, entsprechend ihren eigenen, bereichsspezifischen Anliegen eine Stellungnahme zu formulieren. Die gemeinsame Stellungnahme, die ihnen in nächster Zeit zur Verfügung gestellt wird, liefert eine Grundlage dazu.
Für zusätzliche Informationen
• Valérie Borioli Sandoz, Geschäftsstelle IG Pflegende und betreuende Angehörige,
Tel. 079 598 06 37, E-Mail : sekretariat@ig-pflegendeanghoerige.ch
• Andreas Bircher, Leiter Entlastung, Schweizerisches Rotes Kreuz,
Tel. 078 685 94 46, E-Mail : andreas.bircher@redcross.ch
• Ursula Koch, Leiterin Vorsorge, Betreuung & Nachsorge, Krebsliga Schweiz,
Tel. 079 753 87 19, E-Mail: ursula.koch@krebsliga.ch
• Benoit Rey, Leiter Dienstleistungen Romandie und Tessin, Pro Infirmis
Tel. 079 305 52 93, E-Mail: benoit.rey@proinfirmis.ch
• Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse und Nationalrat,
Tel. 079 287 04 93, E-Mail: wuethrich@travailsuisse.ch