Die politische Sommerpause war von den Diskussionen über das institutionelle Rahmenabkommen und zu den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit geprägt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat anfänglich an den Gesprächen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann teilgenommen. Abgebrochen wurden sie, als abermals Vorschläge zum Abbau des Lohnschutzes präsentiert wurden, ohne aufzuzeigen wie das Lohnschutzniveau gehalten werden kann. Jeder nicht ausgebesserte Kratzer an den flankierenden Massnahmen (FlaM) gefährdet die Zustimmung des Stimmvolks zum Rahmenabkommen.
Dass die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit im Rahmen der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen von der Europäischen Kommission zur Diskussion gestellt werden, war schon länger klar. Der Vorstand von Travail.Suisse hat sich an seiner Klausur im Februar 2017 im Tessin intensiv mit der Europapolitik befasst und anerkannte die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Eine kleine, offene und exportorientierte Volkswirtschaft wie die Schweiz ist angewiesen auf geregelte Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern. Gleichzeitig ist für Travail.Suisse als Dachverband der Arbeitnehmenden die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit und der damit verbundenen unbeschränkten Konkurrenz der inländischen Arbeitskräfte durch Arbeitskräfte aus der EU nicht einfach selbstverständlich. Gemessen an der Wohnbevölkerung werden in die Schweiz im Vergleich zu allen EU-Staaten am meisten Arbeitskräfte entsendet.
FlaM waren und bleiben die rote Linie
Doch die Personenfreizügigkeit kann nur mit den FlaM funktionieren. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit wurde das politische Versprechen abgegeben, dass mit effektiven flankierenden Massnahmen dafür gesorgt wird, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz geschützt werden. Das Versprechen konnte bis heute mehr oder weniger eingehalten werden. Travail.Suisse setzt sich dafür ein, dass dieses Versprechen auch mit einem Rahmenabkommen eingehalten wird. Diese Haltung hat die Delegiertenversammlung von Travail.Suisse Ende April diesen Jahres bekräftigt. In der verabschiedeten Resolution wurde festgehalten, dass ein Rahmenabkommen mit der EU keinen unmittelbaren Nutzen für die Arbeitnehmenden hat und dass die FlaM auf keinen Fall in den Geltungsbereich des Abkommens fallen und in den Verhandlungen geschwächt werden dürfen (zur Resolution).
Genau diese Schwächung der FlaM hat aber Anfang Juni Bundesrat Ignazio Cassis in einem Radiobeitrag zur Diskussion gestellt. Nicht ohne Grund: Staatssekretär Roberto Balzaretti berichtete, dass die EU von der Schweiz für den Abschluss des Rahmenabkommens im Bereich der FlaM ein Zugeständnis erwartet. Travail.Suisse hat am 15. Juni entsprechend deutlich reagiert: Es gibt keinen Grund, den Lohnschutz zur Diskussion zu stellen. Die FlaM müssen gegenüber der EU als rote Linien deklariert werden. Der Bundesrat hat diese Haltung am 4. Juli bestätigt. Das Departement Schneider-Ammann wollte aber noch „die Meinung der Sozialpartner und der Kantone einholen“ wie es in der Medienmitteilung des Bundesrates heisst. Von Verhandlungen steht nichts. Das mag vielleicht ein Detail sein, führte aber zur Frage, ob das Vorgehen von Bundesrat Schneider-Ammann vom Bundesrat gestützt wird.
Ungeschickte „Sommerferien-Aktion“ von Bundesrat Schneider-Ammann
Das Vorgehen sah drei Phasen vor: Bilaterale Gespräche mit den Präsidenten der Sozialpartner und den Kantonen, eine technische Runde zur Besprechung konkreter Vorschläge und am 1. September 2018 eine Sitzung der Präsidien der Sozialpartner und der Kantone. Bei Phase 1 war Travail.Suisse dabei: Der Präsident Adrian Wüthrich hat am 30. Juli anlässlich einem langen Telefongespräch mit Bundesrat Schneider-Ammann klar darlegen können, dass die Schweiz ihren Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen eigenständig regeln soll – ohne auf den Segen der EU angewiesen zu sein. Die Botschaft war klar: Bei den flankierenden Massnahmen darf nicht abgebaut werden.
Als Vorbereitung zur Phase 2 hat Bundesrat Schneider-Ammann ein Dokument mit den Zielen und dem Auftrag an die technische Arbeitsgruppe unterbreitet mit dem Wunsch, dass alle Präsidien dies unterzeichnen. Es war als Präsident eines Arbeitnehmenden-Dachverbands unmöglich dies zu tun, denn es war nicht erkenntlich, wie das Schutzniveau der FlaM gehalten werden soll, wenn gleichzeitig die Arbeitsgruppe bei sieben Themenstellungen einen Abbau der FlaM diskutieren soll. Obwohl Travail.Suisse am 4. und 5. August 2018 schriftlich wie auch mündlich entsprechende Statements geliefert hat, wurden am 7. August Unterlagen ohne klare Kompromissvorschläge zugestellt. Der Abbau wurde in einer mehrseitigen Notiz noch weiter ausgeführt – aber ohne Gegenmassnahmen zum Halten des Schutzniveaus. An der kurzfristig einberufenen Telefonkonferenz vom 8. August informierte Bundesrat Schneider-Ammann seine Gesprächspartner, dass der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht an den weiteren Gesprächen teilnehme. Auf die abermals formulierte Kritik folgten keinerlei einlenkende Kommentare, im Gegenteil. Die Dachverbände der Arbeitnehmenden müssten die Arbeitsplätze in der Schweiz sichern helfen und über die FlaM diskutieren, Verbesserungsvorschläge könnte Travail.Suisse in Phase 3 beim Gespräch mit den Präsidien am 1. September einbringen, so lautete der Tenor.
Man stelle sich das vor: Nicht nur die 8-Tage-Regel, auch sechs weitere Abbau-Punkte sollten in der technischen Arbeitsgruppe angeschaut werden, an denen die EU Kritik übt. Massnahmen als Ausgleich um das Lohnschutzniveau halten zu können, hätte die Arbeitsgruppe keine behandelt. Diese hätten erst in der politischen Runde ohne technische Vorbereitung eingebracht werden sollen. Wenn schon ein Kompromiss hätte zu Stande kommen sollen, so hätte der Auftrag an die Arbeitsgruppe anders lauten sollen. Für Travail.Suisse war klar: Man wird sich nicht zu einem Kompromiss zusammenraufen können. Und obschon Travail.Suisse die Sozialpartnerschaft immer hochhält war klar, dass in dieser Situation weitere Gespräche keinen Sinn mehr machten.
Travail.Suisse ist weiterhin offen für Gespräche
Die Situation ist leider nicht neu: Im Januar/Februar 2016 hatten sich die Sozialpartner zusammen mit Bund und Kantonen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung bereits einmal während sechs Sitzungen über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Die Arbeitgeberseite war zu keinen Zugeständnissen bereit und deshalb fanden die Sozialpartner keine Einigung. Das ist eine grosse Veränderung zu den bisherigen Öffnungsschritten: Die Arbeitgeberseite verweigert jede Verbesserung des Lohnschutzes. Obwohl der Arbeitgeberverband rhetorisch das Lohnschutzniveau auch halten will, blieb er den Tatbeweis schuldig, dass er dies ernst meint. Der Gewerbeverband unterstützt immerhin die 8-Tage-Regel, will ebenso keinen Verbesserungen für den FlaM-Abbau einwilligen. Dabei hat Travail.Suisse auf wirkliche „kreative“ Lösungen gesetzt, die am Schluss eine Stärkung der flankierenden Massnahmen bedeutet hätten. Doch das Vorgehen des Departement Schneider-Ammann macht den Anschein, dass in erster Linie ein verkappter FlaM-Abbau verfolgt wird und einseitig der Kritik der Europäischen Kommission entgegengekommen werden soll. Unter anderem soll auch der GAV-Vollzug durch die Paritätischen Kommissionen – nicht jedoch der Vollzug der Kantone – überprüft werden, was deutlich über die zuerst angetönte Frage der Kontrollkostenüberwälzung hinausgeht.
Travail.Suisse unterstützt weiterhin den Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli: Der Bundesrat soll die FlaM als rote Linien deklarieren. Das Rahmenabkommen hat keine Chance, wenn für alle strittigen Punkte eine einvernehmliche Lösung mit der EU gefunden wird (technische Handelshemmnisse, Börse, etc.), aber nur die Arbeitnehmenden Konzessionen machen müssen. Was etwas vergessen geht: Es sind noch weitere Bereiche ohne Lösung (u.a. Unionsbürgerschaft, staatliche Beihilfen). Auch mit einem Zugeständnis bei den FlaM wäre ein Rahmenabkommen noch nicht unter Dach, obwohl es aktuell so tönt, als sei es das nicht aufgrund des Ausstiegs der Gewerkschaftsdachverbände.
Travail.Suisse ist offen, eine Evaluation der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vorzunehmen. Verbesserungen können vorgenommen werden. Dies alles muss die Schweiz aber eigenständig ohne Druck der EU tun. Ein neues computergestütztes Meldeverfahren, das vom Bund finanziert wird, kann die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in der Praxis verbessern. Travail.Suisse ist gerne bereit an entsprechenden Gesprächen ausserhalb der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen teilzunehmen.