Heute ist die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf für die Entlastung der pflegenden Angehörigen eröffnet worden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nimmt mit Befriedung zur Kenntnis, dass die Thematik endlich ernst genommen wird und der Bundesrat konkrete Massnahmen vorschlägt zur Entlastung der erwerbstätigen pflegenden Angehörigen.
Der Gesetzesentwurf wurde von Travail.Suisse und natürlich auch von den 1.9 Millionen Personen, die tagtäglich ein Kind oder eine erwachsene Person unterstützen und begleiten, ungeduldig erwartet. Travail.Suisse wird den Entwurf des Bundesrates in den nächsten Wochen eingehend analysieren.
Es ist eine Realität: Die Mehrheit der pflegenden Angehörigen ist erwerbstätig. Nur eine ausreichende Entschädigung für den vorübergehenden oder länger dauernden Verdienstausfall ermöglicht es einer erwerbstätigen Person, ihre berufliche Tätigkeit mit der “Betreuungsarbeit” zu vereinbaren und damit ihre Stelle zu behalten. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse: “Auf die Absichtserklärungen müssen jetzt Taten folgen. Der Gesetzesentwurf muss umfassend und ehrgeizig sein, denn Investitionen in die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuungsarbeit sind mit einem hohen Return on Investment verbunden. ».
In Erwartung der Ergebnisse der Analyse kann sich jeder Betroffene über die erste nationale Plattform für pflegende Angehörige (www.info-workcare.ch) informieren. Diese Plattform wurde von Travail.Suisse im Oktober 2016 lanciert. Aktualitäten zur Thematik sind auch auf der Facebook-Seite (auf Französisch) @infoworkcare.ch zu finden.
Für weitere Informationen :
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, Tel. 079 598 06 37 oder 031 370 21 11