Seit 2013 werden Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen als Fortführung des bilateralen Weges geführt. Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und damit der eigenständige Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz galten in diesen Verhandlungen immer als rote Linien. Gleichwohl liegt jetzt ein Verhandlungsentwurf vor, der nicht nur die bisherigen flankierenden Massnahmen schwächt, sondern auch die Weiterentwicklung verunmöglicht. Damit würde das politische Versprechen vom Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen gebrochen. Ein solches Rahmenabkommen zum Nachteil der Arbeitnehmenden wird von Travail.Suisse entschieden abgelehnt.
Mit den bilateralen Verträgen hat die Schweiz ihre Beziehungen zur Europäischen Union geregelt. Geordnete Beziehungen sind nicht nur wirtschaftlich äusserst wichtig, sondern auch politisch. Das aktuelle Chaos um den Austritt von Grossbritannien aus der EU im Rahmen der Brexit-Verhandlungen zeigt dies in aller Deutlichkeit.
Die wirtschaftliche Bedeutung von geregelten Beziehungen mit den direkten Nachbarn ist für die kleine und offene Schweizer Volkswirtschaft immens. Mehr als die Hälfte der Exporte von Schweizer Firmen geht in den EU-Raum. Die bilateralen Verträge garantieren den freien Marktzugang und erleichtern die Lieferung von Schweizer Waren in die EU. Damit stärken sie den Produktionsstandort und sichern die Arbeitsplätze und Löhne in unserem Land. Neben dem freien Warenverkehr gehört auch der freie Personenverkehr zu den bilateralen Verträgen. Es bestehen also nicht nur für die Exporteure geregelte Beziehungen, sondern auch für die Arbeitnehmenden. Zur Erinnerung: Rund 25 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz besitzen einen EU-Pass und knapp eine halbe Million Schweizerinnen und Schweizer leben in der Europäischen Union.
Weil in der Schweiz europaweit die höchsten Löhne bezahlt werden, wurde mit der Einführung der Personenfreizügigkeit das politische Versprechen abgegeben, dass in der Schweiz auch in Zukunft Schweizer Löhne bezahlt werden und die Löhne und Arbeitsbedingungen vor Dumping geschützt bleiben. Dieses Versprechen wurde mit der Einführung der flankierenden Massnahmen (FlaM) umgesetzt. Nur dank diesen Massnahmen konnte auch Travail.Suisse die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gutheissen und sie im Vorfeld verschiedener Volksabstimmung verteidigen. Tatsächlich ist es aus Sicht einer Arbeitnehmerorganisation alles andere als selbstverständlich, der uneingeschränkten Konkurrenz der inländischen Arbeitskräfte zustimmen. Dazu braucht es die Garantie des Schutzes der Löhne und Arbeitsbedingungen, dazu braucht es die flankierenden Massnahmen.
Dass die EU eine Weiterentwicklung der bilateralen Verträge wünscht, ist nichts Neues. Bereits 2013 hat die Schweiz ein Verhandlungsmandat für ein institutionelles Rahmenabkommen verabschiedet. Im Kern geht es einerseits um die Frage, wie das statische bilaterale Vertragswerk mit der dynamischen Rechtsentwicklung in Einklang gebracht werden kann, und andererseits darum, wie man bei Uneinigkeiten über die Auslegung der Verträge eine Streitbeilegung erreicht. Die flankierenden Massnahmen wurden bereits im Verhandlungsmandat als rote Linien bezeichnet, über die nicht verhandelt wird. Diese Position wurde in der Vergangenheit mehrfach vom Bundesrat bestätigt, bis sie der neue Aussenminister Ignazio Cassis und seine Entourage im letzten Halbjahr wie aus dem Nichts in Frage stellten. Und tatsächlich werden die flankierenden Massnahmen jetzt im Verhandlungsentwurf des institutionellen Rahmenabkommens, den der Bundesrat in eine breite Konsultation geben wird, aufgeführt.
FlaM entscheidend für den Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen
Die flankierenden Massnahmen sehen Lohnkontrollen vor, um Lohndumping aufzudecken und Lohnnachzahlungen zu veranlassen. Gleichzeitig sind Sanktionen wie Bussen und – in besonders gravierenden Fällen – Dienstleistungssperren möglich. Weiter erlauben sie Bund und Kantonen, bei wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen verbindliche Mindestlöhne einzuführen, sei es über die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder durch Normalarbeitsverträge in Branchen ohne GAV. Im Vollzug existiert dabei ein duales System. Während in Branchen mit AVE GAV die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die paritätischen Kommissionen (Vertreter der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden) der jeweiligen Branchen durchgeführt werden, sind in Branchen ohne AVE GAV die kantonalen tripartiten Kommissionen (Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Kantone) in der Verantwortung.
Aus dem jährlichen FlaM-Bericht des Seco wird deutlich, dass Unterbietungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung sind und dass die FlaM ein wirksames Instrument gegen diese Unterbietungen darstellen. 2017 wurde in rund 44‘000 Unternehmen die Einhaltung der Lohnbedingungen von 170‘000 Arbeitnehmenden kontrolliert und in über 8000 Betrieben wurden Verstösse gegen die Lohnbestimmungen festgestellt. In diesem Sinne ist es schon fast zynisch, wenn jetzt aus gewissen Wirtschaftskreisen versucht wird, die Wirkung der flankierenden Massnahmen kleinzureden. Es ist zwar richtig, dass seit der Einführung der Personenfreizügigkeit die Löhne, insbesondere der tiefsten Einkommenskategorien, nicht entscheidend abgerutscht sind. Dies kann aber nicht als Beweis für die Überflüssigkeit der FlaM, sondern muss vielmehr als deren Verdienst interpretiert werden.
Auch der Verweis auf den kleinen Anteil des Entsendewesens an der gesamten Beschäftigung in der Schweiz verfängt nicht. Einerseits ist der Anteil der meldepflichtigen Kurzaufenthalter in den letzten Jahren stark angestiegen. Waren 2005 noch weniger als 100‘000 Kurzaufenthalter in der Schweiz tätig, ist deren Zahl seither kontinuierlich gestiegen und betrug letztes Jahr knapp 240‘000 Arbeitnehmende. Andererseits ist gerade der Bereich der meldepflichtigen Kurzaufenthalter sehr sensibel und anfällig für Lohndumping. Zudem ist die präventive Wirkung von rigiden Kontrollen zwar nicht quantifizierbar, aber entscheidend. Anders ausgedrückt: Die Signal- und Anreizwirkung eines Abbaus der Schutznormen für Löhne und Arbeitsbedingungen im Bereich der meldepflichtigen Kurzaufenthalter ist fatal. Gelingt es nicht, Löhne und Arbeitsbedingungen in diesen sensiblen Bereichen zu schützen, droht eine weitreichende Erosion des Lohnschutzes auch bei den übrigen Beschäftigten.
Um mit den flankierenden Massnahmen effektiv die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz schützen zu können, müssen ausländische Firmen und Kurzaufenthalter rigide kontrolliert und bei Verfehlungen effektiv sanktioniert werden. Ausserdem ist eine eigenständige, kontinuierliche Anpassung der flankierenden Massnahmen an sich verändernde Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt unabdingbar. Hier setzt jetzt aber der Verhandlungsentwurf des institutionellen Rahmenabkommens an. Die eigenständige Weiterentwicklung oder Anpassung der flankierenden Massnahmen wäre nicht mehr möglich. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) würde seine Rolle spielen und weitergehende Schutzmechanismen verunmöglichen, wie er dies bereits in anderen Ländern der Europäischen Union getan hat. Ausserdem werden im Verhandlungsentwurf die 8-tägige Voranmeldefrist und die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution in Frage gestellt. Es sind dies aber zentrale Schutzinstrumente gegen Lohndumping. Die Voranmeldefrist ist notwendig, um überhaupt Kontrollen von Firmen aus dem Ausland organisieren und durchführen zu können, und die Kaution ist eine Garantie, um Sanktionen gegen fehlbare Firmen auch tatsächlich durchzusetzen, ohne dass sich diese durch Konkurs den drohenden Sanktionen entziehen und damit die flankierenden Massnahmen unterlaufen.
Mit dem Einbezug der flankierenden Massnahmen in den Entwurf zum institutionellen Rahmenabkommen wurden nicht nur die roten Linien des Verhandlungsmandates überschritten, sondern es wird grundsätzlich das politische Versprechen vom Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit gebrochen. Ein institutionelles Rahmenabkommen, welches die flankierenden Massnahmen schwächt und deren Weiterentwicklung verunmöglicht, ist ein schlechtes Rahmenabkommen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz und wird von Travail.Suisse entschieden abgelehnt.