Stress und psychosoziale Risiken im Arbeitsmarkt sind auf dem Vormarsch. Das Seco und die kantonalen Arbeitsinspektorate führen deshalb 2014-2018 einen Vollzugsschwerpunkt dazu durch. Ein Bericht betont nun dessen präventive Wirkung, deutet aber auch klar auf die vorhandenen Grenzen hin. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, gibt es Handlungsbedarf auf drei Ebenen.
Gaben in der Stressstudie im Jahr 2000 noch 27 Prozent der Arbeitnehmer an, häufig gestresst zu sein, waren es 2010 bereits 34 Prozent und 2017 im «Barometer Gute Arbeit» von Travail.Suisse bereits 41 Prozent. Zusätzlich vermeldete der Krankenversicherer Swica zuletzt seit 2012 eine starke Zunahme der Krankheitsfälle insgesamt und der psychischen Erkrankungen im Speziellen. In einem Bericht präsentiert das Seco die Evaluation eines Vollzugsschwerpunktes, welcher seit 2014 läuft. Dabei wurden die psychosozialen Risiken stärker in die Inspektionstätigkeit integriert. Im Ergebnis zeigt sich eine stärkere Sensibilisierung der Arbeitgeber, es kommen aber auch ganz klar Grenzen der Präventionswirkung zum Ausdruck. „Zur Bekämpfung von Stress und psychosozialen Risiken braucht es neben einer weiteren Stärkung der Arbeitsinspektoren auch eine stärkere Mitverantwortung der Arbeitgeber und griffigere Regelungen im Gesetz“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik von Travail.Suisse. Für Travail.Suisse weist der Bericht auf Handlungsbedarf auf den folgenden drei Ebenen:
• *Stärkung der Arbeitsinspektore*n: Der Bericht macht deutlich, dass eine präventive Wirkung der Arbeitsinspektoren nur mit einem stimmigen Kontext möglich sind. Dazu braucht es einen Fokus auf die psychosozialen Risiken in den Kontrollen, mehr Aus- und Weiterbildung der Inspektoren, zusätzliche finanzielle Ressourcen für die Arbeitsinspektorate und einen gesteigerten Erfahrungsaustausch.
• Mitverantwortung der Arbeitgeber: Laut der Evaluation kümmern sich die Arbeitgeber zwar um psychosoziale Risiken. Allerdings liegt der Fokus auf der individuellen Problemlösung oder bei der Steigerung der Produktivität – vernachlässigt wird die Prävention durch eine Anpassung der Arbeitsorganisation und den Einbezug der Mitarbeitenden. Es braucht zusätzliche Sensibilisierung der Vorgesetzten und psychosoziale Risiken und deren Prävention müssen zu einem Schwerpunkt in den Aus- und Weiterbildungen der Personalverantwortlichen werden.
• Gesetzgeberischer Handlungsbedarf: Auf eine weitere Flexibilisierung und Ausdehnung der Arbeitszeiten muss zwingend verzichtet werden. Im Gegenteil muss die allgemeine Sorgfaltspflicht des Arbeitsgebers aus dem Arbeitsgesetz auf die psychosozialen Risiken angepasst und angewendet werden.
Für mehr Informationen : Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, Tel. 076 412 30 53