Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerates, die Steuerausfälle der Steuervorlage 17 zugunsten der AHV auszugleichen. Der Ausgleich über die AHV ist eine gute Lösung, weil sie der ganzen Bevölkerung zugutekommt. Die Gegenfinanzierung der Wirtschaft ist allerdings immer noch unzureichend. Kantone, die die Unternehmenssteuersätze deutlich senken, müssen ausreichende soziale Massnahmen vorsehen, die von den Unternehmen mitfinanziert werden.
Travail.Suisse begrüsst die sozialen Ausgleichsmassnahmen über die AHV. Eine starke AHV kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Travail.Suisse fordert seit langem, dass der Gesamtbetrag des Mehrwertsteuer-Demografieprozents an die AHV geht und nicht wie heute in die Bundeskasse fliesst. Dank der Stabilisierung der finanziellen Situation der AHV bis 2024 muss die Frage der Erhöhung des Rentenalters für Frauen für mehrere Jahre zurückgestellt werden und es steht genügend Zeit für eine solide und soziale Reform der AHV zur Verfügung.
Travail.Suisse begrüsst die Korrektur der Unternehmensreform II mit einer Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips durch eine Rückzahlungsregelung, die rund 150 Millionen Franken bringen wird. Auch wenn diese Einschränkung nur teilweise gilt, muss der Nationalrat sie unbedingt akzeptieren, denn die Ablehnung des USR III durch das Volk war auch eine Folge der im Vorfeld der Abstimmung zur USR II verschwiegenen Steuerausfälle. Diese Korrektur spielt daher eine entscheidende Rolle für das Gleichgewicht der Reform und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit.
Gegenfinanzierung der Wirtschaft weiterhin unzureichend
Indem ihr AHV-Beitragssatz um 0.15 Prozent erhöht wird, beteiligen sich die Arbeitnehmenden jährlich mit 600 Mio. Franken an den Ausgleichsmassnahmen. Die Steuerreform kommt indes vor allem der Wirtschaft zugute. Travail.Suisse verlangt deshalb, dass Dividenden von qualifizierten Aktionären – wie vom Bundesrat vorgesehen – in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. Die Reform führt zu einer massiven Senkung der kantonalen Unternehmenssteuersätze, was neue Sparprogramme nach sich ziehen könnte. Travail.Suisse fordert deshalb die Kantone auf, sehr zurückhaltend von den neuen freiwilligen Steuerinstrumenten Gebrauch zu machen und nach dem Vorbild des Kantons Waadt substanzielle soziale Ausgleichsmassnahmen vorzusehen (z.B. Erhöhung der Familienzulagen, Senkung der Krankenkassenprämien, Ausbau der ambulanten Pflegeeinrichtungen, mehr Mittel für die Ausbildung usw.), die von den Unternehmen mitfinanziert werden.
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