**Die IG Betreuende und pflegende Angehörige unterstützt die Absicht des Bundesrates die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Weitere Unterstützungsangebote zur Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen sind aber notwendig.*
» zur Vernehmlassungsantwort
Angehörige, die ihre Nächsten betreuen oder pflegen sind einer grossen Belastung ausgesetzt. Für erwerbstätige Angehörige kann die Mehrfachbelastung sowohl gesundheitliche als auch finanzielle Einbussen zu Folge haben. Die IG begrüsst daher den Vorschlag des Bundesrates, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege zu verbessern.
Die IG begrüsst
• die Ausweitung des Anspruchs auf kurzzeitige Abwesenheiten vom Arbeitsplatz aufgrund Krankheit oder Unfall auf verwandte und nahestehende Personen. Die rechtliche Verankerung dieses Anspruchs sowie der Lohnfortzahlung bringt Rechtssicherheit für alle.
• einen Urlaub für erwerbstätige Eltern, deren Kind erhöhten Bedarf an Betreuung und Pflege hat. Die Dauer des Betreuungsurlaubs sowie der Bezug von einzelnen Tagen muss geprüft werden. Neben Krankheit und Unfall kann ein erhöhter Betreuungs- und Pflegebedarf auch aufgrund einer Behinderung anfallen, deshalb sollen diese drei Ursachen gleichwertig im Gesetz umschrieben sein.
• eine Erweiterung des Anspruchs auf AHV-Betreuungsgutschriften für die Betreuung von Angehörigen mit leichter Hilflosigkeit, sowie für Konkubinatspaare.
Bedarfsgerechte, bezahlbare und niederschwellige Unterstützungsangebote ausbauen
In der Vorlage fehlen notwendige Massnahmen, um betreuende und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Zahl der erwerbstätigen betreuenden und pflegenden Personen in der Schweiz steigt seit Jahren kontinuierlich an und wird weiter zunehmen. Um ein längerfristiges und nachhaltiges Engagement der Angehörigen zu sichern, braucht es eine besserer Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit sowie bedarfsgerechte, bezahlbare und niederschwellige Unterstützungsangebote im Gesundheits- und Sozialbereich – beispielsweise wirkungsvolle Massnahmen wie Erholungszeit und Betreuungszulagen.
Netzwerk der IG Betreuende und pflegende Angehörige
Die nationale Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige (IG Betr. Angehörige) wurde im Frühling 2018 gegründet, um den betreuenden und pflegenden Angehörigen in der Schweiz eine Stimme zu geben, ihre Anliegen gegenüber der Politik zu vermitteln und ihre Interessen auf nationaler Ebene zu vertreten.
Gründungsmitglieder:
Schweizerisches Rotes Kreuz, Krebsliga Schweiz, Pro Infirmis, Pro Senectute Schweiz, Travail.Suisse
Netzwerk unterstützender Organisationen:
AGILE.CH, Alzheimer Schweiz, Entlastungsdienst Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz, Fondation Pro-XY, Inclusion Handicap, Lungenliga Schweiz, männer.ch, Procap, Pro Juventute, sages, SBK-ASI, Stiftung Pro Mente Sana, transfair, UBA, VASOS
Wissenschaftlicher Partner:
Careum Forschung
Für zusätzliche Informationen
Valérie Borioli Sandoz,
Geschäftsstelle IG Pflegende und betreuende Angehörige, Tel. 079 598 06 37, E-Mail
Andreas Bircher,
Leiter Entlastung, Schweizerisches Rotes Kreuz, Tel. 078 685 94 46, E-Mail
Ursula Koch,
Leiterin Vorsorge, Betreuung & Nachsorge, Krebsliga Schweiz, Tel. 079 753 87 19, E-Mail
Benoit Rey,
Leiter Dienstleistungen Romandie und Tessin, Pro Infirmis, Tel. 079 305 52 93, E-Mail
Alexander Widmer,
Public Affairs, Pro Senectute, Tel. 044 283 89 57, E-Mail
Adrian Wüthrich,
Präsident Travail.Suisse und Nationalrat, Tel. 079 287 04 93, E-Mail