Der Bundesrat hat eine Revision des Arbeitsgesetzes in Vernehmlassung gegeben, welche bei grossen Teilen der Arbeitnehmenden die Erfassung der Arbeitszeiten abschaffen und gleichzeitig eine massive Erhöhung der wöchentlichen Arbeitsstunden und eine Verkürzung der Ruhezeiten ermöglichen soll. Damit wird ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss mit Füssen getreten und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden ausgehöhlt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt diesen Kahlschlag im Arbeitsgesetz ab und wird den Abbau von Schutznormen für die Arbeitnehmenden bekämpfen.
Aufgrund der beiden parlamentarischen Initiativen von Ständerat Konrad Graber und Ständerätin Karin Keller-Sutter hat das Seco eine Revision des Arbeitsgesetzes in Vernehmlassung gegeben. Dabei soll für Vorgesetzte und Fachpersonen die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten aufgehoben werden, sofern sie über wesentliche Entscheidbefugnisse und Arbeits- und Arbeitszeitautonomie verfügen. Weiter soll für die gleichen Arbeitnehmenden ein Jahresarbeitszeitmodell geschaffen werden, mit welchem die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit ausgedehnt, die Ruhezeit verkürzt und das Verbot der Sonntagsarbeit abgeschafft werden soll.
Schwammiger Geltungsbereich betrifft Grossteil der Arbeitnehmenden
Im Rahmen der vorgesehenen Revision werden zwei elementare Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmenden attackiert: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Dabei sollen nicht einfach Ausnahmeregelungen für einzelne Branchen oder Berufe geschaffen werden, sondern es wird eine Deregulierung der Arbeitszeiten für weite Teile der Arbeitnehmenden gefordert, der Geltungsbereich ist entsprechend schwammig formuliert. Der gewählte Begriff der „Fachperson in ihrem Fachgebiet“ lässt sehr grossen juristischen Interpretationsspielraum und auch die zusätzlichen Bedingungen der „wesentlichen Entscheidbefugnisse“ oder der „grossen Autonomie bei der Arbeit“ sind keine klar messbaren Kriterien. So spricht denn auch der erläuternde Bericht zur Vernehmlassungsvorlage davon, dass womöglich auf Verordnungsstufe ein bestimmter Bildungsabschluss gemäss dem nationalen Qualifikationsrahmen als zusätzliches Kriterium für eine klare Rechtsgrundlage aufgenommen werden sollte. Als Beispiele werden Abschlüsse wie ein Bachelor oder eine Berufsabschluss genannt. Damit drohen potentiell ein Grossteil der Arbeitnehmenden in den Geltungsbereich dieser neuen Deregulierung zu geraten, wie ein Blick in die Statistiken der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik zeigt: Von den rund 4.5 Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz, verfügen knapp 2 Millionen über einen Berufsabschluss auf Sekundarstufe II und ebenfalls knapp 2 Millionen über einen tertiären Bildungsabschluss. 937‘000 Arbeitnehmende verfügen über eine Vorgesetztenfunktion und 1.643 Millionen erbringen ihre Arbeitsleistung ohne fixen Arbeitszeiten.
Sozialpartnerschaftlicher Kompromiss wird mit Füssen getreten
Fällt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung weg, so wird ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss, der erst auf Anfang 2016 in Kraft getreten ist, mit Füssen getreten. Nach langem und zähem Ringen ist es seit knapp 3 Jahren möglich, Arbeitszeiten in einer vereinfachten Form – das Total der täglichen Arbeitsstunden, aber ohne deren genauen Lage – zu erfassen; in einem Gesamtarbeitsvertrag ist für bestimmte Kategorien der Arbeitnehmenden gar ein vollständiger Verzicht auf die Erfassung regelbar. Obwohl eine Evaluation dieser bereits angepassten Regelungen durch das SECO erst auf Mitte 2019 vorliegen wird, soll mit der vorgesehenen Arbeitsgesetzrevision die Arbeitszeiterfassung auf breiter Front abgeschafft werden.
Das Hauptproblem beim Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung liegt darin, dass zwar arbeitsgesetzliche Normen, die an die Arbeitszeit anknüpfen (z.B. wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Verbot der Nachtarbeit, Pausenregelungen usw.) faktisch bestehen bleiben, dass aber gleichzeitig ein tatsächlicher Vollzugsnachteil entsteht. Anders ausgedrückt: Wie soll eine Höchstarbeitszeit kontrolliert werden, wenn die Arbeitszeit nicht erfasst wird? Ohne Arbeitszeiterfassung sind also weite Bereiche der Bestimmungen aus dem Arbeitsgesetz für die Vollzugsorgane gar nicht mehr kontrollierbar, womit die Schutznormen für die Arbeitnehmenden ausgehebelt werden. Grundsätzlich ist fraglich, wie die im Obligationenrecht und dem Arbeitsgesetz verankerte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wahrgenommen werden kann, wenn mit der Arbeitszeiterfassung ein zentrales Instrument für die Erkennung von Überbelastung und Überarbeitung nicht mehr existiert.
Damit nicht genug: Auch wichtige Instrumente zur Bewältigung von wirtschaftlichen Krisenzeiten wie etwa die Kurzarbeit aus der Arbeitslosenversicherung würden mit einem Wegfall der Arbeitszeiterfassung in Frage gestellt. Eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung von Kurzarbeitsentschädigung ist nämlich, dass für die betroffenen Arbeitnehemenden ein Arbeitszeitkonto geführt wird, um insbesondere allfällige Überstunden abzubauen, bevor Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Überhaupt wären Überstunden stark vom Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung tangiert – es würde sie nämlich gar nicht mehr geben. Die in der Arbeitsvolumenstatistik des BfS für 2017 ausgewiesenen 191 Mio. geleisteter Überstunden würden sich ohne Erfassung der Arbeitszeit in Luft auflösen, resp. als Gratisarbeit den Arbeitgebern geschenkt werden.
Kahlschlag bei den Arbeitszeitregelungen erhöht die Gesundheitsrisiken
Neben der Aufhebung der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten sollen mit der vorgesehenen Revision auch die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten flexibilisiert werden. Im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells würden die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden nicht mehr gelten. Zusammen mit der ebenfalls geplanten Verlängerung des zulässigen täglichen Beschäftigungszeitraums und der Verkürzung der täglichen Ruhezeit, sowie der generellen Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit, könnte die zu leistende Arbeitszeit pro Woche massiv ausgedehnt werden. Mit Arbeitszeiten von bis zu 13.5 Stunden täglich und dem Wegfall des Verbotes der Sonntagsarbeit würden so im Extremfall Arbeitswochen mit bis zu 70 Arbeitsstunden legalisiert werden. Problematisch scheint aber auch, dass geleistete Überzeiten in kleinerem Umfang im Jahresarbeitszeitmodell nicht mehr wie bisher grundsätzlich innerhalb von 14 Wochen kompensiert werden müssen, sondern erst auf Ende Jahr bemessen werden. Damit werden längere Phasen von mehrere Monaten mit höchsten zusätzlichen Belastungen für die Arbeitnehmenden zulässig. Solche ausufernden Arbeitszeiten bringen für die Arbeitnehmenden grosse Probleme mit sich. Einerseits führen sie zu einem Verlust von Planbarkeit und Hoheit über die Arbeitszeiten, was die Vereinbarkeit von Beruf mit anderen Lebensbereichen wie Familienpflichten, Freizeit, Bildungen oder Sozialzeit verunmöglicht. Andererseits erhöht sich die Gefahr von Selbstausbeutung und gesundheitlichen Risiken aufgrund überstarker Arbeitsbelastung. Aus dem «Barometer Gute Arbeit» ist bekannt, dass rund 40 Prozent der Arbeitnehmenden oft oder sehr häufig durch die Arbeit gestresst sind und dass sich der Anteil der Arbeitnehmenden, die am Ende des Arbeitstages emotional erschöpft sind in den letzten 4 Jahren kontinuierlich erhöht hat. Dies deckt sich mit den Ergebnissen einer Studie des Krankenversicherers CSS, die über die letzten 5 Jahre eine Zunahme der psychischen Erkrankungen um 35 Prozent festgestellt hat.
Travail.Suisse ist überzeugt, dass es statt der Deregulierung des Arbeitsgesetz mit ausufernden Arbeitszeiten einen Ausbau der Schutzmassnahmen gegen psychosoziale Risiken und ein regelmässiges Stressmonitoring braucht. Ein Kahlschlag bei den Arbeitzeitregelungen und das flächendeckende aufs-Spiel-setzen der Gesundheit der Arbeitnehmenden bei gleichzeitiger Missachtung eines sozialpartnerschaftlichen Kompromisses bei der Arbeitszeiterfassung und der Opferung des arbeitsfreien Sonntages lehnt Travail.Suisse entschieden ab und wird mit sämtlichen Mitteln bekämpft werden.