Das Verhältnis zur Europäischen Union beschäftigt den Bundesrat in diesem Jahr stark. Getrieben von den Interessen der Schweizer Unternehmen verhandelt er über ein institutionelles Rahmenabkommen und will dieses in den nächsten Wochen abschliessen. Das Rahmenabkommen hat bei einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn es den Arbeitnehmenden einen Nutzen bringt und die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit unangetastet bleiben.
Über den Stand der Verhandlungen hat der Bundesrat bisher nicht offiziell informiert. Morgen wird er über das weitere Vorgehen entscheiden. Ob er die Öffentlichkeit informieren wird, ist offen. Mitten in den Verhandlungen mit der Europäischen Union kann der Bundesrat noch nicht alle Details bekannt geben, sonst würde er seine Position schwächen. Insofern waren die Äusserungen von Bundesrat Cassis am 13. Juni zu den Flankierenden Massnahmen FlaM ein Fehler – ein Fehler zu Lasten der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Bisher hat der Bundesrat im Einklang mit den Arbeitnehmendenverbänden die FlaM zur Personenfreizügigkeit als nicht verhandelbare, rote Linien bezeichnet. Das soll aus Sicht von Travail.Suisse auch weiterhin gelten.
Gemäss Medienberichten – aber ohne offizielle, öffentliche Bestätigung des Bundesrates – haben sich die Diplomaten der EU und der Schweiz in fast allen Punkten auf ein Rahmenabkommen geeinigt. Die EU will von der Schweiz Zugeständnisse bei den Flankierenden Massnahmen, weil das Lohnschutzniveau hierzulande über jenem der EU liegt, was der EU-Logik der Personenfreizügigkeit und dem freien Binnenmarkt widerspreche. Die Forderungen der EU habe ich in Brüssel beim Besuch bei Vertretern der EU-Kommission am 20. Juni offiziell gehört. Viele Medien haben sich in die Diskussion eingeschaltet und bezeichnen die Position der Arbeitnehmendenvertreter als antiquiert. In meiner ersten Session als Nationalrat wurde ich fast täglich von irgendjemandem auf die Flankierenden Massnahmen angesprochen. Über die 8-Tage-Regel – die Meldepflicht von acht Tagen bevor ein Unternehmen aus der EU in der Schweiz Arbeitnehmende entsenden kann – solle doch diskutiert werden können und das Rahmenabkommen könne man doch deswegen nicht aufs Spiel setzen. Travail.Suisse und der SGB haben nach den Äusserungen von Bundesrat Cassis an einer Medienkonferenz vom 15. Juni die Position klargemacht und den heutigen Lohnschutz verteidigt.
Erstens ist noch viele unklar in Bezug auf den Inhalt des Rahmenabkommens. Klar ist, dass die EU von der Schweiz verlangt in gewissen Gebieten EU-Recht „dynamisch“ zu übernehmen. Heute gelten die Bilateralen Verträge, die wir in der Volksabstimmung angenommen haben. Wie das Schweizer Recht durch die Politik weiterentwickelt wird, entwickelt sich auch das EU-Recht weiter. Aus diesem Grund soll eine dynamischere Form der EU-Rechtsübernahme gefunden werden, weil man sich davon weniger Probleme in der Rechtsanwendung verspricht. Diese zentrale Abkehr von den bisherigen Verträgen bekämpft die Rechte in der Schweiz und will deshalb kein Rahmenabkommen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat eine mit unseren Volksrechten kompatible Form finden wird. Die Stimmberechtigten werden dies genau beurteilen. Weil die letzten Abstimmungen zu den Bilateralen Verträgen dank den FlaM erfolgreich waren, hat die SVP im letzten Januar ebendieses Schutzdispositiv angegriffen. Sie hat die flankierenden Massnahmen verteufelt und als schlecht dargestellt. Das kam nicht von ungefähr: Sie will mit der Personenfreizügigkeit auch den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz wegradieren.
Zweitens kann jetzt schon gesagt werden, dass ein Rahmenabkommen stark im Interesse der Wirtschaft ist. Die Bilateralen Verträge wurden deswegen auch immer bestätigt. Die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative hat gezeigt, dass die Personenfreizügigkeit von der Bevölkerung nicht mehr eindeutig getragen wird. Die Schweizer Wirtschaft läuft wieder auf Hochtouren und sie benötigt mehr Arbeitnehmende, die sie dank der Personenfreizügigkeit einfacher aus der EU rekrutieren kann. Dies soll mehr Steuereinnahmen bringen und gut für die Schweiz sein. Aus diesem Grund fordert Travail.Suisse schon lange, dass die Bilateralen Verträge allen einen Nutzen bringen sollen. Das gilt auch für das Rahmenabkommen.
Die Steuereinnahmen des Bundes sind angestiegen. Statt die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und beispielsweise in die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu investieren, wird mit Steuersenkungen den Reichsten und den Unternehmen wieder vom erarbeiteten Volkseinkommen zurückgegeben. Die Folge: Bei der öffentlichen Hand wird gespart. Bei den Löhnen haben wir in den letzten Jahren eine grosse Zurückhaltung gespürt. Die Unternehmensgewinne sind gleichzeitig angestiegen, die Aktionärinnen und Aktionäre profitieren. Warum sollen die Arbeitnehmenden also für ein Rahmenabkommen stimmen, das in erster Linie den Unternehmen dient und sie nicht daran teilhaben lässt?
Schon die kleinsten Forderungen an die Unternehmen werden in der Politik von den Parteien Mitte-rechts bekämpft und als Gefährdung der Wirtschaft dargestellt. Beispiel Gleichstellungsgesetz: Als Mitglied der vorberatenden Kommission des Nationalrates habe ich mir die Vorschläge genauer angeschaut: Sie belasten die Unternehmen fast nicht. Sie werden aber bekämpft, aus einer Mücke wird ein Elefant gemacht. Dieses weichgespülte Gleichstellungsgesetz ist ein Versuch die in der Verfassung verankerte Lohngleichheit durchzusetzen. Beispiel Vaterschaftsurlaub: Alle EU-Länder haben eine gesetzliche Lösung für dieses berechtigte, gesellschaftliche Anliegen. Unser Vorschlag belastet die Unternehmen fast nicht, im Gegenteil. Der Vaterschaftsurlaub wird aber abgelehnt. Beispiel Fachkräfteinitiative: Statt wirksame Massnahmen umzusetzen, um inländisches Arbeitskräftepotential zu fördern, hat der Bundesrat letzten Mittwoch die Projektorganisation aufgelöst.
Den Arbeitnehmendenverbände und den Gewerkschaften Sturheit vorzuwerfen, wenn sie die Voranmeldefrist von 8-Tagen für entsendende Unternehmen verteidigen – also die bis anhin rote Linie des Bundesrates – ist in einem grösseren Zusammenhang zu sehen. Kommt hinzu, dass Kompromisse in den letzten Jahren nicht mehr möglich waren. Die Altersvorsorge 2020 wurde von den Arbeitgeberverbänden und Mitte-rechts bekämpft. Die Arbeitszeiterfassung wurde nach der Lockerung von einer Arbeitgebervertreterin erneut angegriffen, bis zu einem Fünftel der Arbeitnehmenden sollen ausgenommen werden.
Der Bundesrat muss die Interessen auch bei den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen austarieren. Sieht er im Moment keine Möglichkeit für eine gangbare Lösung, muss er die Verhandlungen aussetzen. Wir werden in den kommenden zwei Jahren erneut indirekt oder direkt über die Personenfreizügigkeit abstimmen, die Selbstbestimmungsinitiative oder die Kündigungsinitiative als Beispiele. Die Stimmberechtigten werden so abermals über die Bilateralen Verträge entscheiden. Die Trennung vom Rahmenabkommen ist vielleicht besser.
Erachtet der Bundesrat jedoch die Zeit gekommen die Rechtssicherheit zu erhöhen, soll er gemäss dem erfolgreichen Prozess der letzten EU-Abkommen vorgehen. Bei den bisher abgeschlossenen Verträgen mit der EU fanden sich vorgängig immer Lösungen, welche Verbesserungen für alle Arbeitnehmenden brachten. Travail.Suisse hat die Bilateralen Verträge immer unterstützen können. Entscheidend war und bleibt der Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen nach Schweizer Recht. Wir wollen nicht, dass die Flankierenden Massnahmen ins Rahmenabkommen aufgenommen oder in einer Weise vom Einverständnis der EU abhängen. Die EU hat ein tieferes Schutzniveau, die höheren Löhne rechtfertigen es, dass die Schweiz einen besseren Lohnschutz hat. Beim Besuch in Brüssel haben uns unsere Kollegen aus Österreich und Deutschland geraten, nicht von unserer Position abzuweichen. Es wäre ein schlechtes Signal an alle Arbeitnehmenden Europas, wenn die EU das Rahmenabkommen wegen dem Schweizer Lohnschutz ablehnen würde. Es kann auch nicht im Interesse der EU sein, dass in der Schweiz das Rahmenabkommen in einer Volksabstimmung abgelehnt wird. Es wäre nach dem Brexit ein weiteres Nein zur Personenfreizügigkeit.
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