Personen mit einer Behinderung sollen wenn immer möglich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu braucht es das Engagement verschiedenster Kreise, so auch das Engagement der Sozialpartner. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat ein Projekt gestartet, welches der Frage nachgeht, wie Gesamtarbeitsverträge die Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern können. Unterstützt wird das Projekt vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.
Bei der letzten Revision der Invalidenversicherung IV wurde von der Politik entschieden, dass rund 17‘000 Personen, welche eine IV-Rente beziehen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Der Wirtschaft wurden dabei keine konkreten Auflagen gemacht, sondern die Räte setzten bei ihrer Wiedereingliederungspolitik auf freiwillige Massnahmen der Arbeitgeberseite.
Die Wiedereingliederung ist allerdings kein Kinderspiel. Und Freiwilligkeit heisst nicht Untätigkeit, sondern Selbstverantwortung, Engagement und eine gute Vernetzung der verschiedenen Integrationsakteure (IV-Stellen, Behinderten- und Behindertenselbsthilfeorganisationen, Betriebe, Ärzte, Sozialversicherungen, Sozialpartner, etc.). Was bedeutet das? Was kann konkret gemacht werden? Drei Beispiele:
Compasso – berufliche Integration – Informationsportal für Arbeitgeber
Die Arbeitgeberseite hat zur Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt den Verein Compasso gegründet. Sein Ziel ist unter anderem, „die berufliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aktiv zu fördern und den Arbeitgebern alle notwendigen Informationen, Instrumente und Kontaktstellen zur Verfügung zu stellen“. Diese Unterlagen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Praxisbeispiele sind auf der Homepage www.compasso.ch zu finden. Der Think Tank, der Beirat und die Mitglieder von Compasso sollen die notwendige Vernetzung, den Wissenstransfer und die Entwicklung von Innovationen ermöglichen.
h2. Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung
Auf parlamentarischen Druck (Postulat Bruderer 15.3206) wurde der Bundesrat beauftragt, „die Einberufung einer nationalen Konferenz zu prüfen mit dem Ziel, die Massnahmen zur verstärkten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung zu koordinieren, zu erweitern und voranzutreiben.“ Denn trotz vieler Massnahmen „ist der Anteil der Beschäftigten mit einer Behinderung gemäss Bundesamt für Statistik in den letzten Jahren stabil geblieben. ….Und Menschen mit Behinderung sind weiterhin mit enormen Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt konfrontiert.“ Die Umsetzung des Postulats Bruderer soll nun mit der Durchführung von drei Konferenzen im Laufe des Jahres 2017 realisiert werden. Diese werden am 26. Januar, 18. Mai und am 23. November 2017 stattfinden. Partnerinnen und Partner der beruflichen Integration von Personen mit Behinderungen sollen aufbauend auf der heutigen Praxis den Handlungsbedarf, die Handlungsoptionen und das weitere Vorgehen festlegen.
Projekt „Über Gesamtarbeitsverträge die Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern“
Die Sozialpartner verfügen über das Instrument der Gesamtarbeitsverträge. Diese helfen ihnen, ihre Branche den eigenen Bedürfnissen entsprechend selbständig zu regeln, und zwar im Hinblick auf die Anliegen der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmenden. Dieses Instrument kann auch verwendet werden, um die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Behinderungen zu fördern. Das ist die Ausgangsthese des Projektes „Über Gesamtarbeitsverträge die Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern“ von Travail.Suisse. Mit Hilfe von Gesprächen mit Trägern von Gesamtarbeitsverträgen sollen in einer ersten Phase Ideen entwickelt werden, wie Gesamtarbeitsverträge mithelfen können, Personen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In einer zweiten Phase geht es darum, die erarbeiteten Ideen bei allen Trägern von Gesamtarbeitsverträgen bekannt zu machen, so dass die Chance besteht, dass Integrationsideen Aufnahme finden in die GAV-Verhandlungen und – bei Zustimmung durch die Verhandlungspartner – auch in den entsprechenden GAV. In einer dritten Phase soll überprüft werden, zu welchen Ergebnissen das Projekt geführt hat. Das Projekt kann auf die Unterstützung durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und durch das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zählen.