Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter angenommen, welche beide das Arbeitsgesetz und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden angreifen. Die Aufhebung der Pflicht, die Arbeitszeiten zu erfassen, führt zu mehr Gratisarbeit und somit zur Ausbeutung der Arbeitnehmenden. Travail.Suisse wird den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden mit allen Mitteln verteidigen.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, erachtet die Annahme der parlamentarischen Initiativen von Ständerat Konrad Graber 1 und von Ständerätin Karin Keller-Sutter 2 durch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) als falsches Zeichen. Damit sollen noch mehr Arbeitnehmende von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden und der Gesundheitsschutz geschwächt werden. Ziel und Zweck der Vorstösse ist nämlich, Personen im Dienstleistungssektor dem formellen bzw. materiellen Anwendungsbereich des Gesundheitsschutzes gegen psychosoziale Risiken zu entziehen. So verlieren viele Arbeitnehmende den einzig effektiven Schutz vor Überarbeitung. Als Folge können die Arbeitgeber die permanente Erreichbarkeit einseitig fordern.
Flexible Arbeitszeiten nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmenden
Die Arbeitnehmenden sind bereit, flexibler zu arbeiten, nur dürfen die gesetzlichen Bestimmungen dafür nicht einseitig zu ihren Ungunsten geändert werden. Die geforderte Flexibilität macht die Arbeitszeiterfassung erst richtig nötig. Nur so ist gewährleistet, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht ermöglicht wird. Die Arbeitnehmenden wollen nicht zu einer „Pauschale“ arbeiten, ohne zu wissen, wie viel Arbeitszeit sie effektiv leisten müssen. Der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung führt zu Gratisarbeit und Ausbeutung der Arbeitnehmenden. Dies betrifft auch die „Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit sowie von Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung“, auch sie benötigen einen Gesundheitsschutz, einen Schutz vor Ausbeutung und auch sie haben Familienpflichten. Die Aufweichung wird den generellen Druck auf die Arbeitszeiterfassung erhöhen, zu noch mehr Stress und damit zu noch mehr Burn-Outs führen! Die neue Regelung der Arbeitszeiterfassung – ein Kompromiss unter den Sozialpartnern – ist zudem erst Anfang Jahr in Kraft getreten. Es braucht mehr Erfahrungen und eine fundierte Evaluation, bevor wieder Änderungen beschlossen werden.
Neue Arbeitszeitmodelle nicht mit der Brechstange
Travail.Suisse verschliesst sich den Diskussionen über neue Arbeitszeitmodelle nicht. Nur dürfen solche Entscheide nicht ohne Einbezug der Sozialpartner gefällt werden. Für Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, ist klar: „Gerade die im Vorstoss Graber erwähnten Jahresarbeitszeitmodelle erfordern eine Arbeitszeiterfassung.“ Insofern ist die Kombination der beiden Vorstösse ein gefährlicher Mix für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Travail.Suisse wird sich vehement gegen eine einseitige Verschlechterung des Arbeitsgesetzes wehren.
Für weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93