Der 3. März ist der europäische Tag des arbeitsfreien Sonntags. Ein gemeinsamer Ruhetag ist von grosser Wichtigkeit, nicht nur für die Arbeitnehmenden, sondern für das ganze soziale und kulturelle Leben. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, beobachtet die zunehmenden Ausnahmen vom Sonntagsarbeits-Verbot mit Sorge. Die Ausnahmeregelungen – nicht zuletzt auf kantonaler Ebene – reichen immer weiter. Dieser Trend muss gebrochen werden.
Am 3. März fand der europäische Tag des arbeitsfreien Sonntags statt. Dieser wurde von der „European Sunday Alliance“, einem Netzwerk von nationalen Sonntagsallianzen, Gewerkschaften und Organisationen aus kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Kreisen, ins Leben gerufen. Das gemeinsame Ziel ist der Erhalt des arbeitsfreien Sonntags, nicht nur zum Wohl der Arbeitnehmenden, sondern auch zur Förderung der Innovation als Voraussetzung von wirtschaftliche Prosperität und der Ermöglichung von kulturellen und gesellschaftlichen Aktivitäten.
In der Schweiz ist das Verbot der Sonntagsarbeit in Art. 18 des Arbeitsgesetzes (ArG) geregelt. Es ist ein grundlegender Pfeiler des ArG, kann aber keine absolute Gültigkeit beanspruchen. Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot sind in der Verordnung 2 zum ArG (ArGV2) geregelt, bei technischer oder wirtschaftlicher Unentbehrlichkeit möglich und grundsätzlich bewilligungspflichtig. Bewilligungsfreie Ausnahmen gibt es zum Beispiel für diverse Betriebe des Gesundheitswesens, des Gastgewerbes, der Medienbranche oder für Betriebe der Überwachungs- und Sicherheitsdienste. Dennoch ist der Grundsatz des arbeitsfreien Sonntags für Travail.Suisse ein zentraler Pfeiler des Arbeitsgesetz und damit des Schutz der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden. Nur die Institution eines freien Tages für alle ermöglicht es den Arbeitstätigen ausserhalb des beruflichen Alltags Ruhe und Entspannung vom ständigen Druck in der Arbeitswelt zu finden. Neben dieser Bedeutung für den Arbeitnehmendenschutz hat das Arbeitsverbot am Sonntag aber eine weit darüber hinausgehende gesellschaftliche und kulturelle Wichtigkeit und Bedeutung: Ein intaktes Familien- und Sozialleben ist auf gemeinsame Freizeit angewiesen. Nur ein vergleichbarer Wochenrhythmus mit einem arbeitsfreien Sonntag ermöglicht den zeitlichen Raum für die aktive Pflege von Kontakten und Beziehungen. Auch kulturelle Veranstaltungen und Vereinstätigkeiten konzentrieren sich oftmals aufs Wochenende und sind auf gemeinsame Freizeit aller Beteiligten angewiesen.
Bereits ein Viertel der Arbeitnehmenden arbeitet gelegentlich am Sonntag
In den letzten Jahren war insbesondere der Detailhandel von zunehmenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit betroffen. Mit der generellen Möglichkeit zum Sonntagsverkauf an Bahnhöfen und Flughäfen 2005, der bewilligungsfreien Beschäftigung von Verkaufspersonal an vier Sonntagen ab 2008 und der vermehrten Öffnungsmöglichkeiten für Tankstellenshops seit 2013 wurden im Arbeitsgesetz zusätzliche Ausnahmen eingeführt. Damit wurde in den letzten zehn Jahren die Sonntagsarbeit für das Personal im Detailhandel stark ausgedehnt.
Nicht zuletzt aufgrund dieser Ausnahmen gibt es einen beträchtlichen Teil von Arbeitnehmenden, die in ihrem Arbeitsleben mit Sonntagsarbeit konfrontiert sind. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung weist aus, dass bereits heute über eine Million Erwerbstätige (24.5% aller Erwerbstätigen) regelmässig oder zumindest manchmal am Sonntag arbeiten. Im europäischen Vergleich ist die Sonntagsarbeit leicht überdurchschnittlich; im Vergleich mit den direkten Nachbarländern wird in der Schweiz deutlich öfter am Sonntag gearbeitet. Zudem zeigt sich in der Schweiz zwischen 2005 und 2010 eine Zunahme der Sonntagsarbeit, während der Anteil in Europa stabil blieb(vgl. Grafik 1).
Weitere Angriffe auf das Verbot der Sonntagsarbeit
Auch im letzten Jahr wurde eine zusätzliche Ausnahme vom arbeitsfreien Sonntag geschaffen. Am 1. April 2015 trat die Verordnungsänderung zur Sonntagsöffnung von Einkaufszentren für die Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs in Kraft. Diese Anpassung sollte den ungeklärten Zustand im Einkaufszentrum „Fox-Town“ in Mendrisio legalisieren. Gleichzeitig wird aber eine Möglichkeit für weitere Betreiber von Einkaufszentren geschaffen, auf die Sonntagsruhe zu verzichten. Dies zeigt sich daran, dass seit dem 1. Februar mit dem Outlet Landquart bereits ein zweites Einkaufszentrum, gestützt auf diese Bestimmung ihre Läden geöffnet hat. Der arbeitsfreie Sonntag sieht sich aber auch in mehreren Kantonen Angriffen ausgesetzt. So sind zum Beispiel sowohl im Kanton Wallis wie im Kanton Genf Bestrebungen im Gang, Ladenöffnungen an vier Sonntagen pro Jahr zuzulassen und im Kanton Bern gibt es einen parlamentarischen Vorstoss, der die Altstadt der Stadt Bern als Tourismusgebiet einstufen möchte, was flächendeckende Ladenöffnungen an Sonntagen ermöglichen würde.
Travail.Suisse verurteilt die Salamitaktik im Bereich der Ausnahmen des Arbeitsverbotes an Sonntagen. Mit dem Kriterium der „wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit“, werden Abweichungen vom Sonntagsarbeitsverbot ermöglicht. Es ist aber klar, dass jede Ausnahme weitere Ausnahmen rechtfertigt und so eine kontinuierliche Ausdehnung der Sonntagsarbeit auf weitere Branchen stattfindet. Grundsätzlich geniesst der arbeitsfreie Sonntag in der Bevölkerung eine grosse Wichtigkeit und Akzeptanz. Dies beweist nicht zuletzt die Analyse zur Abstimmung über die Tankstellenshops vom Herbst 2013. Obwohl die Liberalisierung der Öffnungszeiten der Tankstellenshops gutgeheissen wurde, zeigen sich grundsätzlich drei Viertel der Abstimmenden damit einverstanden, dass sonntags und nachts möglichst Wenige arbeiten sollten.