Heute hat der Bundesrat einen Vorschlag gemacht, wie verschiedene Lücken bei den Familienzulagen geschlossen werden können. So sollen insbesondere Ausbildungszulagen neu ab Ausbildungsbeginn und nicht erst ab dem 16. Altersjahr ausbezahlt werden. Damit setzt der Bundesrat eine parlamentarische Initiative von transfair Präsident Stefan Müller-Altermatt um. Travail.Suisse, als unabhängiger Dachverband u.a. von transfair, unterstützt diese zeitgemässe Anpassung.
Die Anpassung der Ausbildungszulagen ist notwendig, weil heute viele Jugendliche wegen dem früheren Schulbeginn zu Beginn ihrer Ausbildung noch nicht 16-jährig sind. „Gerade in der Zeit, in der die nachobligatorische Ausbildung beginnt, fallen für die Familien Zusatzkosten an“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Deshalb sollen alle Familien in dieser Situation Anspruch auf Ausbildungszulagen haben. Nach dem Parlament hat auch der Bundesrat die parlamentarische Initiative Müller-Altermatt umgesetzt. Der Vorstoss vom Präsidenten des Personalverbands transfair machte auf den Missstand aufmerksam und führt nun zu einer Verbesserung der Situation für die betroffenen Familien. Travail.Suisse fordert alle Vernehmlassungsteilnehmenden auf, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen.
Die Vorlage beinhaltet auch eine weitere wichtige Verbesserung, indem alleinstehende und arbeitslose Mütter während der Mutterschaftsentschädigung neu ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen haben. Es gibt keinen Grund, diese Mütter von den Familienzulagen auszuschliessen. Deshalb unterstützt Travail.Suisse auch diese Verbesserung.
Weitere Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 079 777 24 69