Am 1. Januar 2018 treten neue Regelungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Vorbereitungskursen auf Berufs- und Höhere Fachprüfungen in Kraft. Die Hochschulen sind davon auch betroffen – auch sie können Vorbereitungskurse anbieten. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist es wichtig, dass die Hochschulen eine klare Vorstellung davon haben, unter welchen Bedingungen sie Vorbereitungskurse ausschreiben und durchführen.
Berufsprüfungen (BP) und Höhere Fachprüfungen (HFP) sind wichtige formale Abschlüsse zur Höherqualifizierung von Fachleuten auf Tertiärstufe. Pro Jahr erreichen rund 18‘000 Personen einen solchen Abschluss. Die grosse Mehrzahl bereitet sich mit einem Vorbereitungskurs auf diese Prüfungen vor. Wer die Prüfung ablegt, hat das Recht, von der öffentlichen Hand 50% der anrechenbaren Kosten für die Vorbereitungskurse zurückzuerhalten – unabhängig vom Prüfungserfolg.
Ein Angebot der Berufsbildung
Die Berufs- und Höheren Fachprüfungen sind Abschlüsse der Berufsbildung und werden im nationalen Qualifikationsrahmen der Berufsbildung eingestuft. Anders als beim Qualifikationsrahmen der Hochschulen wird im Qualifikationsrahmen der Berufsbildung jeder Abschluss individuell eingestuft. Entsprechend bewegen sich zum Beispiel die Abschlüsse der Höheren Fachprüfungen von Niveau 6 bis Niveau 8 1 . Diese an der Praxis orientierten Abschlüsse können daher auch für eine Person mit einem akademischen Abschluss von Interesse sein.
Hochschulen können Vorbereitungskurse anbieten
Auch Hochschulen können Vorbereitungskurse auf Berufs- und Höhere Fachprüfungen anbieten. Eine Voraussetzung für alle Anbieter, also auch für die Hochschulen, ist, dass sie ihr Angebot auf der elektronischen Liste des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI eintragen. Nur dann können die Teilnehmenden von der öffentlichen Finanzierung profitieren.
Anders als die Abschlüsse sind die Vorbereitungskurse auf die BP und HFP non-formal. Aus Hochschulsicht unterliegen sie daher den Regelungen, die das HFKG 2 auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetz WeBiG 3 festlegt. Diese Regelungen sind gegenwärtig in Bearbeitung. Aus Sicht von Travail.Suisse ist es vor allem wichtig, dass in Bezug auf die Vorbereitungskurse im Kontext der Hochschulen Klarheit darüber herrscht, wer
a. das Zielpublikum ist und wer daher Zugang zu den Vorbereitungskursen hat, welche die Hochschulen anbieten und
b. wie das Verhältnis der Vorbereitungskurse zu den anderen Hochschulweiterbildungen gestaltet ist, zum Beispiel im Zusammenhang mit den Durchlässigkeiten und der Anrechenbarkeit.
Insbesondere weil sich in den Vorbereitungskursen auf BP und HFP, die von den Hochschulen angeboten werden, das Berufsbildungssystem und das akademische System überschneiden, macht es aus Sicht von Travail.Suisse Sinn, dass sich die Hochschulen diesbezüglich klare Regelungen geben.
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p(footnote). 1 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20151046/index.html#…
2HFKG, Art. 12.3.a.4 unter Berücksichtigung von Art. 3.i.
3 WeBiG, Art. 2.2