Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie” ab und will ihr auch keinen Gegenvorschlag gegenüber stellen. Das Kostenargument ist dabei nur vorgeschoben. Denn die Initiative und erst recht ein Gegenvorschlag sind mit sehr geringem finanziellen Aufwand bezahlbar. Ein Vaterschaftsurlaub darf für den Bundesrat offenbar aus ideologischer Warte einfach nicht sein. Der Bundesrat stellt damit die Ideologie vor die Bedürfnisse der jungen Familien und verkennt die heutigen Realitäten total. Das ist beschämend. Der Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt!“ ist überzeugt, dass die Bevölkerung hinter der Initiative steht, und wird sich vehement dafür einsetzen, dass in der Schweiz – wie in allen EU-Ländern – ein Vaterschaftsurlaub eingeführt wird.
Der Bundesrat verkennt die Zeichen der Zeit. Er begründet seinen Entscheid gegen die Initiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ damit, dass diese nicht finanzierbar sei. Das ist lachhaft. Ein Vaterschaftsurlaub von 20 Arbeitstagen, den alle frischgebackenen Väter beanspruchen, kostet rund 385 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht je 0.06 Lohnprozenten für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und nicht einmal einem Prozent dessen, was wir für die AHV ausgeben. Mit der Armeereform und weniger Militärdiensttagen werden zudem in naher Zukunft Mittel in der Erwerbsersatzordnung (EO) frei. Die Initiative schlägt vor, diese Mittel für den Vaterschaftsurlaub und damit für eine Investition in die jungen Familien und in die Zukunft der Schweiz einzusetzen. Damit könnte das Anliegen Vaterschaftsurlaub mehr oder weniger kostenneutral umgesetzt werden. Für Adrian Wüthrich, den Präsidenten des Vereins „Vaterschaftsurlaub jetzt!“, ist klar: „Die finanziellen Perspektiven des EO-Fonds zeigen, dass ein Vaterschaftsurlaub finanzierbar ist. In diesem Kontext zu behaupten, das Anliegen sei nicht finanzierbar, ist absurd.“
Der Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt“ als breite zivilgesellschaftliche Allianz wird sich im weiteren politischen Prozess mit Vehemenz für das Anliegen Vaterschaftsurlaub und für die Bedürfnisse der jungen Familien einsetzen. Eine gesetzlich geregelte Auszeit für Väter bei der Geburt eines Kindes ist Voraussetzung dafür, dass die Väter die Verantwortung wahrnehmen können, welche von ihnen heute eingefordert wird und welche sie auch wahrnehmen wollen. Es ist ein Hohn, wenn das Gesetz eines der wichtigsten Lebensereignisse nach wie vor wie einen Wohnungsumzug behandelt. Das haben auch zahlreiche Firmen erkannt, welche einen Vaterschaftsurlaub anbieten. Allerdings können sich meist nur grössere Unternehmen einen von ihnen finanzierten Vaterschaftsurlaub leisten. Für die Väter wird der Vaterschaftsurlaub je nach Arbeitgeber zur Glückssache. Das ist ungerecht. Der Vaterschaftsurlaub soll ein Recht für alle Väter sein. Der Verein setzt sich dafür ein, dass alle Väter minimale Rahmenbedingungen für einen guten Start ins Familienleben vorfinden. Die Vaterschaftsurlaubsinitiative stellt mit 20 Arbeitstagen bereits einen Kompromiss dar. Ein solidarisch über die EO finanzierter Vaterschaftsurlaub ist notwendig, zeitgemäss und bezahlbar.
Mehr Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt!“ und Travail.Suisse, Tel. 079 287 04 93
Matthias Kuert Killer, Geschäftsführer Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt“, Tel. 079 777 24 69
Der Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt!“ und was die Initiative will
_Der Verein wird von vier Dachverbänden getragen: Travail.Suisse (Arbeitnehmende), männer.ch (Männer- und Väterorganisationen), Alliance F (Frauenorganisationen) und Pro Familia Schweiz (Familienorganisationen). Inklusive Passivmitglieder vereint der Verein inzwischen über 160 verschiedene Organisationen und vertritt damit eine breite, zivilgesellschaftliche Allianz. Die Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ wurde am 24. Mai 2016 lanciert und am 4. Juli 2017 eingereicht und verlangt einen Vaterschaftsurlaub von 20 Arbeitstagen, anstatt wie bis anhin einen einzigen Tag im Rahmen der „üblichen freien Tage und Stunden“ (OR Art. 329, Abs. 3). Der Vaterschaftsurlaub kann tageweise und flexibel innerhalb eines Jahres nach der Geburt bezogen werden. Mit der Initiative würden die bezogenen Tage über die Erwerbsersatzordnung finanziert.
Mehr unter www.vaterschaftsurlaub.ch_