Der Bundesrat hat heute entschieden, die jährliche Mindestanzahl der FlaM-Kontrollen in der Entsendeverordnung von 27‘000 auf 35‘000 Kontrollen zu erhöhen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, erachtet dies als richtigen und überfälligen Schritt. Gleichzeitig reicht er aber nicht aus um effiziente Kontrollen und den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen zu garantieren.
Mit der Erhöhung der in der Entsendeverordnung festgeschriebenen Anzahl Kontrollen von 27‘000 auf 35‘000 soll eine ausreichende Kontrolldichte sichergestellt werden. Travail.Suisse begrüsst diese Erhöhung, legt aber Wert auf die Feststellung, dass es sich lediglich um eine Annäherung an die Realität handelt. „In den letzten Jahren wurden bereits deutlich über 35‘000 Kontrollen pro Jahr durchgeführt“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. „Durch diese Anpassung der Verordnung, wird also in der Realität keine einzige zusätzliche Kontrolle stattfinden“, so Fischer weiter.
Besserer Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen und wirksame Stellenmeldepflicht
Es braucht spürbare Verbesserungen der flankierenden Masssnahmen zum verbesserten Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen. So zum Beispiel eine Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, eine Erweiterung der Bestimmungen für die erleichterte AVE und eine GAV-Bescheinigung im öffentlichen Beschaffungswesen. Weiter ist es wichtig, dass die Stellenmeldepflicht wirksam umgesetzt wird. Für Fischer ist klar: „Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss sichergestellt, die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verbessert, die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen erhöht und der Verbleib von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt gesichert werden“. Nur so wird es gelingen, die Bevölkerung nachhaltig vom bilateralen Weg mit der europäischen Union zu überzeugen.
Für weitere Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, 076 412 30 53