Travail.Suisse unterstützt die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative), nachdem der Vorstand dies im Juni beschlossen hat. Denn künftig werden immer mehr Menschen auf die Betreuung durch Pflegefachpersonen angewiesen sein. Deshalb wird es immer dringlicher, die Arbeit und die Arbeitsbedingungen des Fachpersonals aufzuwerten, das uns heute und in Zukunft betreut.
Es ist eine Tatsache: Unsere Gesellschaft altert, und mit dieser Alterung steigt auch der Bedarf an Pflegeleistungen von hoher Qualität. Niemand bestreitet, dass nur Fachpersonen mit anerkannter Ausbildung in der Lage sein werden, diesen Bedarf zu decken. Der Initiative sieht verschiedene Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderung vor: Der Pflegeberuf soll attraktiver werden – dank mehr Entscheidungsbefugnis sowie modernen und attraktiven Arbeitsbedingungen – und der Bundesrat wird zum Handeln verpflichtet. Das Parlament hatte die Gelegenheit, sich mit der Problematik zu befassen, die der Initiativtext lösen möchte. Aufgrund unterschiedlicher Interessen trat der Nationalrat jedoch nicht auf die entsprechende Vorlage ein. Das war am 26. April 2016. Nach dieser Weigerung, über die aktuellen und künftigen Probleme zu diskutieren und Lösungen zu suchen, hat der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK seine Volksinitiative lanciert. Diese beinhaltet die wesentlichen Punkte der erwähnten Vorlage, die zuvor der Berner Nationalrat Rudolf Joder eingereicht hatte, und verpflichtet den Bundesrat zudem, rasch zu handeln.
Die Pflegeausbildung ist seriös und anspruchsvoll und erfolgt an der Fachhochschule. Im täglichen, direkten Kontakt mit den Patienten erwerben die Pflegefachpersonen wertvolles Fachwissen im Bereich der angewandten Pflege. Das Krankenversicherungsgesetz verbietet ihnen jedoch, ihre Leistungen direkt den Krankenkassen in Rechnung zu stellen. Dazu benötigen sie eine Verschreibung oder eine Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin. Der ursprüngliche Text von Nationalrat Joder hätte eigentlich die Verfechter einer administrativen Vereinfachung überzeugen müssen, da es keinerlei Notwendigkeit oder Rechtfertigung dafür gibt, dass sämtliche Pflegeleistungen durch einen Arzt oder eine Ärztin angeordnet werden.
Kosteneinsparungen dank mehr Autonomie
Die Initiative sieht vor, dass Pflegefachpersonen selbständiger arbeiten können. Neu wären sie befugt, ihre typischen Pflegeleistungen direkt den Krankenkassen in Rechnung zu stellen. Der Bundesrat befürchtete, dass dies zu einer Kostenzunahme führen würde, da stets mit einer Angebotsausweitung zu rechnen sei, wenn eine weitere Berufsgruppe ihre Leistungen verrechnen kann. Die Nachfrage würde demnach steigen und ein Kostenwachstum zulasten der Krankenkasse verursachen. Dieser Zusammenhang ist bei der Eröffnung von Arztpraxen zu beobachten: Ohne Regulierung steigt bei einer Eröffnung einer neuen Facharztpraxis automatisch die Zahl der Konsultationen zulasten der Krankenversicherung. Mit anderen Worten: Das Angebot schafft eine Nachfrage. Dieser Vergleich ist jedoch aufgrund der Ziele der Initiative nicht plausibel. Erstens weil das Parlament festlegen wird, welche Leistungen in die Verantwortung der Pflegefachpersonen fallen werden. Dies sieht eine der Übergangsbestimmungen vor. Somit besteht keine Gefahr für missbräuchliche Leistungen. Es würden nur notwendige und klar definierte Leistungen erbracht.
Ein zweites Argument für mehr Autonomie im Pflegeberuf besteht darin, dass die Abhängigkeit des Pflegefachpersonals von einer medizinischen Autorität (Arzt/Ärztin) durchbrochen werden soll, wenn es nicht um medizinische Behandlungen geht. Denn die bisher geltende Verschreibungspflicht für Pflegeleistungen ist nicht gratis, sondern ganz im Gegenteil sehr kostspielig. Die aktuelle Situation hat etwas Unehrliches: Die Pflegefachperson ist dafür verantwortlich, abzuklären, ob vom Patienten gewünschte Leistungen notwendig sind; aufgrund dieser Abwägung muss sie die Pflegeleistungen planen und durchführen; und schliesslich ist es auch die Pflegefachperson und nicht die Ärztin oder der Arzt, die für Fehler in diesem Bereich die Verantwortung trägt. Dies ist gerechtfertigt, da Pflegefachpersonen ein Studium in Krankenpflege absolvieren und Ärztinnen und Ärzte ein Medizinstudium. Es geht hier darum, die Sache konsequent zu Ende zu denken: Dass Pflegefachpersonen die Leistungen, für die sie die Verantwortung tragen, ohne Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt in Rechnung stellen können, ist nur logisch. Medizinische Behandlungen würden weiterhin ausschliesslich auf ärztliche Verschreibung erfolgen. Es ist sogar möglich, dass sich bei einer Annahme der Initiative gewisse Einsparungen ergeben.
Moderne und attraktive Arbeitsbedingungen – und zwar bald!
Der Bund wird die Ausführungsbestimmungen festlegen. Dazu gehören die Entlöhnung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit einer beruflichen Entwicklung aller Fachpersonen im Pflegebereich. Travail.Suisse sieht darin eine Chance zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine effiziente Art, gegen unfair tiefe Löhne zu kämpfen. Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle zu bieten, ist auch sehr wichtig, um motivierte junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Der Initiativtext verlangt vom Bundesrat auch, bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels, der im Pflegebereich bereits Tatsache ist, eine gewisse Kreativität zu zeigen. Eine weitere Übergangsbestimmung verpflichtet ihn, innerhalb von 18 Monaten nach der Annahme der Initiative durch Volk und Kantone wirksame Massnahmen zu ergreifen. Denn die parlamentarische Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch, und der Mangel an Pflegefachpersonal besteht schon heute: Gemäss Initiativkomitee hätten in den vergangenen Jahren 10’000 Pflegepersonen mehr ausgebildet werden müssen, um den Bedarf zu decken. Deshalb haben wir nicht Zeit, um abzuwarten, bis das Parlament eine Entscheidung im üblichen Tempo trifft.
All diese Gründe haben die Mitglieder von Travail.Suisse bewogen, die Pflegeinitiative zu unterstützen und alle dazu aufzurufen, die Initiative zu unterschreiben (www.pflegeinitiative.ch oder unter https://wecollect.ch/de/campaign/pflegeinitiative). Die Frist zum Sammeln der Unterschriften dauert bis im Juli 2018.