Die Vernehmlassungsfrist zum ersten Revisionspaket der Verordnungen zum Ausländergesetz läuft morgen aus. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen und die Aufhebung der Bewilligungspflicht für die Beschäftigung von Personen des Asylbereichs, fordert aber auch, dass die berufliche Bildung und die Validierung der Kompetenzen und der Qualifikationen gefördert werden.
Die Annahme des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) durch das Parlament Ende 2016 hat Verschärfungen zur Folge, aber mit der Abschaffung der Sonderabgabe von 10 Prozent auf Erwerbseinkommen und der Aufhebung der Bewilligungspflicht für die Beschäftigung von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen konnte in Bezug auf die Integration immerhin auch ein Fortschritt erzielt werden.
“Die Änderungen der Asylverordnung 2 (VO 2) und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sind zu begrüssen, aber sie müssen mit würdigen Arbeitsbedingungen und Löhnen einhergehen und zwar für alle Kategorien von Arbeitnehmenden”, betont Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik bei Travail.Suisse. Wenn die geplanten Massnahmen unter anderem die „Annahme einer Arbeit im Niedriglohn- oder Teilzeitbereich für die Arbeitnehmer attraktiver machen soll“, wie im erläuternden Bericht zu lesen ist, so müssen gleichzeitig die berufliche Bildung und die Validierung der Kompetenzen und der Qualifikationen gefördert werden, um den Beschäftigten zu ermöglichen, sich langfristig im Arbeitsmarkt zu integrieren oder sich neu zu orientieren und ihren Lebensstandard zu verbessern.
Für mehr Informationen:
Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik, Tel. 078 760 93 73